Betriebliche Altersvorsorge (BAV)

Betriebliche Altersvorsorge (BAV)

Betriebliche Altersvorsorge

Die Betriebliche Altersvorsorge (BAV) ist der Oberbegriff für alle finanziellen Leistungen, die du als Arbeitgeber dir selbst oder deinen Arbeitnehmern zusagst. Anlass ist in erster Linie, das Arbeitsverhältnis zwischen beiden Parteien.

Die BAV dient dem Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge, sowie der Versorgung von berechtigten Hinterbliebenen, beispielsweise im Todesfall.

Doch wie sinnvoll ist eine betriebliche Altersversorgung? Was musst du über die betriebliche Altersvorsorge wissen? Wann lohnt sich eine BAV für dich und deine Mitarbeiter? Diese Fragen klären wir in dem nachfolgenden Beitrag.

Inhaltsverzeichnis

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Die Betriebliche Altersvorsorge befindet sich in der 2.  förderfähigen Schicht des drei Schichten Modells auf derselben Stufe wie eine Riester-Rente. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer*innen in Deutschland einen Rechtsanspruch auf die Installierung einer Betrieblichen Altersvorsorge. Die BAV kann jedoch in verschiedenen Formen umgesetzt werden. Es besteht die Möglichkeit der reinen arbeitgeberfinanzierten BAV sowie der arbeitnehmerfinanzierten BAV.  Das sich die arbeitgeberfinanzierten BAV für dich lohnt ist selbsterklärend, wir sprechen dabei ja schließlich über eine freiwillige Sonderzahlung deines Arbeitgebers.  Damit sich die arbeitnehmerfinanzierte BAV für dich lohnt sind einige Fragen zu klären die nachfolgend genauer beschrieben werden:

Das Ziel für Arbeitnehmer*innen ist es, sich im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge eine zusätzliche Rente aufzubauen, die die Rentenleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ergänzt. Das geschieht über eine kapitalgedeckte Rentenversicherung, die Arbeitgeber*innen für dich abschließen. Entscheidend dabei ist, dass die monatlichen Beitragszahlungen direkt aus deinem Bruttoeinkommen geleistet werden.

Hauptmerkmal der BAV ist es, dass die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei sind. Für Arbeitnehmer*innen ist ein Beitrag in Höhe von 8% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4% deiner Beiträge sind sozialversicherungsfrei. Das verschafft dir einen direkten Vorteil in deiner Kapitalaufbauphase, da du dieses Vorgehen eine höhere und dementsprechend effektivere Sparrate erreichst.

Die betriebliche Altersvorsorge steht auch dem Inhaber selbst zur Verfügung, sofern die gesellschaftsrechtliche Struktur deines Unternehmens dieses zulässt. Das ist der Fall, wenn du angestellter Geschäftsführer bist und keine direkten Geschäftsanteile oder diese nur in geringem Maße hältst. Des Weiteren kannst du die Möglichkeit einer BAV nutzen, wenn du Gesellschafter und Geschäftsführer deiner eigenen GmbH bist. In manchen Fällen steht dir sogar bei einer GmbH & Co.KG die Tür für eine betriebliche Altersvorsorge offen. Je nachdem wann du deine Selbständigkeit beginnst, können die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge deutlich höher sein als die deiner gesetzlichen Rente.

Du hast die Möglichkeit, deine betriebliche Altersvorsorge in Form einer klassischen Rentenversicherung mit garantierter Verzinsung abzuschließen. Das ist aber nicht unbedingt empfehlenswert. 

Damit deine betriebliche Altersvorsorge eine gute Rendite erwirtschaftet, ist ein hoher Aktienanteil elementarer Bestandteil für eine gute Performance. Eine kostengünstige ETF- basierte Anlagestrategie ist für eine Rentenversicherung eine intelligente Lösung, damit dein Vertrag eine gute langfristige Rendite erwirtschaftet. Dabei spielt dein Anlagehorizont sowie eine entsprechend breite Streuung eine entscheidende Rolle. 

Welche Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge kannst du nutzen?

Direktversicherung/ Entgeltumwandlung

Die Direktversicherung als sogenannte Entgeltumwandlung ist eine Unterform der betrieblichen Altersvorsorge. Dieser Durchführungsweg ist wohl die verbreitetste und bekannteste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Damit du deine gesetzliche Rente etwas erhöhen kannst, kannst du über deinen Arbeitgeber eine zusätzliche Direktversicherung abschließen.

Eine Direktversicherung ist vom Grundsatz wie eine Rentenversicherung aufgebaut mit dem Unterschied, dass diese Rentenversicherung direkt von deinem Bruttolohn abgezogen wird. Wie weiter oben beschrieben, hat die Art der Finanzierung deiner Rentenversicherung direkt aus deinem Bruttoeinkommen besondere steuerliche Vergünstigungen. Für Arbeitnehmer*innen ist ein Beitrag in Höhe von 8% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4% deiner Beiträge sozialversicherungsfrei.

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung mehrerer Trägerunternehmen mit nahezu unbegrenzten Leistungshöhen. Eine Unterstützungskasse kannst du über deinen Arbeitgeber abschließen. In diesem speziellen Fall der BAV wird dein Arbeitgeber Versicherungsnehmer und schließt einen Vertrag mit der Unterstützungskasse, du bist die vertraglich versicherte Peron und selbstverständlich nachher leistungsberechtigt.

Man verwendet üblicherweise eine Unterstützungskasse, wenn die normalen steuer- und sozialrechtlichen Möglichkeiten an ihre Grenzen stoßen. Damit ist sie ideal für die Versorgung von Fach- und Führungskräften sowie für Gesellschafter-Geschäftsführer geeignet. Die Unterstützungskasse stellt in der Regel eine volle Betriebsausgabe dar und ist damit ebenfalls steuerlich voll abzugsfähig. Des Weiteren ist sie in ihrer Form bilanzneutral und verändert damit nicht die Unternehmenskennzahlen des abschließenden Unternehmens.

Für Arbeitnehmer*innen und für Geschäftsführer ist der Beitrag in voller Höhe steuerfrei und bis zu 4% sozialversicherungsfrei. Gesellschafter Geschäftsführer kommen sind jedoch meisten sozialversicherungsbefreit, weshalb die Obergrenze von 4% Sozialversicherungsfreiheit in der Regel keine Rolle spielt. 

Pensionskasse/ Pensionsfonds

Eine Pensionskasse oder auch ein Pensionsfonds ist eine nicht so bekannte Form der BAV diese wird oder wurde üblicherweise von größeren Unternehmen oder auch Konzernen zur Verfügung gestellt. Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Dein Arbeitgeber schließt dabei einen Vertrag über eine Rentenversicherung mit der Pensionskasse, indem du die versicherte Person bist.   

Der Pensionsfonds ist eine vom Unternehmen unabhängige und selbstständige Versorgungseinrichtung, die Altersvorsorgeleistungen erbringt und der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Dein Arbeitgeber schließt dabei ebenfalls einen Vertrag über eine Rentenversicherung mit dem Pensionsfonds, indem du die versicherte Person bist.  

Für Arbeitnehmer*innen ist ein Beitrag in Höhe von 8% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4% deiner Beiträge sozialversicherungsfrei.

Pensionszusage

Mit der Pensionszusage verpflichtet sich das Unternehmen seinen Arbeitnehmern oder deren Angehörigen ab Eintritt des Versorgungsfalles (i.d.R. Rente) aus betrieblichen Mitteln eine Versorgung zu zahlen. Für die Pensionszusage muss das Unternehmen Pensionsrückstellungen in der Bilanz bilden, deren Zuführungen den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Das mit der Erteilung der Pensionszusage verbundene finanziellen Risiko des Versorgungsfalls kann durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung abgesichert werden. Besonders problematisch in diesem Konstrukt ist, das dein Arbeitgeber dir deine Pensionszusage erteilt und dieser auch für die nötige Kapitalisierung sorgen muss. Sollte dieses nicht geschehen hast du zwar einen rechtlichen Anspruch auf die zugesagte Rente, jedoch das zusagende Unternehmen nicht die nötigen liquiden Mittel, um diese zu bedienen.

Für Arbeitnehmer*innen und für Geschäftsführer ist der Beitrag in voller Höhe steuerfrei und bis zu 4% sozialversicherungsfrei. Gesellschafter Geschäftsführer kommen sind jedoch meisten sozialversicherungsbefreit, weshalb die Obergrenze von 4% Sozialversicherungsfreiheit in der Regel keine Rolle spielt. 

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Am 01. Januar 2019 tritt  die zweite Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Diese gesetzliche Änderung verpflichtet Arbeitnehmer*innen, die zwingend anfallende Sozialabgabenersparnis an ihre Mitarbeiter*innen weiterzugeben. Der Arbeitgeberzuschuss ist gesetzlich mit 15% (in pauschalierter Form) angegeben. Am 01. Januar 2022 werden bereits bestehende Altverträge dieser Regelung folgen. Der gesetzliche Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeiter*innen ist hingegen schon länger vorhanden.

Arbeitgeber*innen können jedoch weiterhin selbst entscheiden, ob Sie ihren Mitarbeitern*innen freiwillig eine betriebliche Altersvorsorge einrichten. Ein Model, das in der Personalbindung und Personalgewinnung hervorragend funktioniert und gleichzeitig den sozialen Charakter Ihres Unternehmens herausstellt.

Vor- und Nachteile der Betrieblichen Altersvorsorge

Vorteile

Nachteile

Wie funktioniert die Auszahlung deiner BAV?

Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge werden bei älteren Verträgen frühstens ab dem 60. Lebensjahr fällig. Sollte dein Vertrag erst ab dem Jahr 2012 begonnen haben, erhältst du deine Leistung frühstens ab dem 62. Lebensjahr. Ein Großteil der aktuell existierenden Verträge ist jedoch erst zu deinem Renteneintritt auszahlungsfähig.

Sofern bei Antragsstellung und deinem Versicherer alles richtig dokumentiert worden ist, kann in der zugehörigen Versorgungsvereinbarung ein vorzeitiges Bezugsrecht vereinbart worden sein. Dieses ist jedoch, wie weiter oben beschrieben frühstens dein 62. Lebensjahr.

Solltest du deine BAV während der Laufzeit nicht weiter besparen möchten, kannst du deinen Vertrag beitragsfreistellen. Dein Vertrag wird dann ab, aussprechen deiner Betragsfreistellung nicht weiter bespart. Eine vorzeitige Kündigung ist während der Vertragslaufzeit rechtlich nicht vorgesehen. Es hängt von der Regulatorik deines Bundeslandes ab, ob bei dem Unterschreiten einer Geringfügigkeitsgrenze das angesparte Kapital vor deinem Renteneintritt ausgezahlt werden kann. Diese Grenzen sind allerdings meist sehr gering. 

Welche Steuern und Sozialabgaben fallen an?

Die ausgezahlten Kapitalleistungen deine BAV müssen zu 100 % versteuert werden. Es gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Erhältst du eine Betriebsrente von ca. 3000,00 Euro pro Jahr werden diese, in voller Höhe, mit deinem individuellen Steuersatz besteuert.

Es macht jedoch einen gewaltigen Unterschied, ob du deinen Vertrag verrenten lässt oder die einmalige Kapitalauszahlung in Anspruch nimmst. Der Grund hierfür liegt in der deutschen Steuerprogression. Wählst du die einmalige Kapitalauszahlung steigt dein zu versteuerndes Einkommen, schlagartig um diese Summe an. Gleiches gilt für deinen individuellen Steuersatz. Wählst du hingegen die Verrentung deines Vertrags, sollte dein zu versteuerndes Einkommen deutlich geringer ausfallen.

Weiterhin werden häufig die im Alter anfallenden Sozialabgaben vergessen.  Denn wie auch immer du deine BAV auszahlen lassen möchtest, als monatliche Leibrente oder als einmalige Kaitalauszahlung, die ausgezahlte Leistung unterliegt der Sozialversicherung. Die monatliche Rente aus deiner betrieblichen Altersvorsorge wird im Alter in der Regel mit ca. 18% Sozialabgaben für Kranken- und Pflegeversicherung belastet. 

Seit dem 1. Januar 2020 werden Rentner bei den So­zi­al­ab­ga­ben entlastet. Es gilt ein aktueller monatlicher Freibetrag von 164,50 Euro (2022). Erst für den Anteil der Betriebsrente, der über diese Summe hinausgeht, müssen Krankenkassen und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden. Der Anteil, der über diesen Freibetrag hinausgeht wird dann mit dem aktuellen Beitrags­satz der Kran­ken­- und Pflegeversicherung belastet.

Mitglieder der privaten Krankenversicherung oder Personen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit Sozialabgaben befreit beschäftigt waren, erhalten über die Betriebliche Altersvorsorge deutliche Vorteile. Dieser Personenkreis zahlt lediglich Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente.

Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge für dich?

Um diese Frage zu beantworten ist immer eine individuelle Einzelfallprüfung nötig. Da seit dem 01. Januar 2019 dein Arbeitgeber verpflichtet ist dir einen Zuschuss zu zahlen, ist eine Tendenz jedoch wahrscheinlich. Zumindest kann man sagen, dass dir durch die steuerfreie Ansparphase sowie dem im Rentenalter niedrigeren Einkommenssteuersatz, ein echter Steuervorteil zu Teil wird. Es lohnt sich allerdings genau nachzurechnen, denn aufgrund der gewährten Sozialversicherungsfreiheit deines Vertrags, zahlst du zwangsläufig weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein. 

Für Unternehmer kann man diese Frage unserer Meinung nach mit „Ja“ beantworten. Aufgrund des vorhandenen Gestaltungsspielraums, in Verbindung mit einer soliden Anlagestrategie und den gewährten Steuervorteilen, wird sich eine Betriebliche Altersvorsorge positiv auszahlen.

FAQ!

Deine Fragen unsere Antworten!

Du kannst die zahlweise deiner Versicherung deinem gewohnten Zahlungsverhalten anpassen. Die meisten Versicherer bieten dir monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungen an.  Für Arbeitnehmer*innen macht es bei der BAV allerdings wenig Sinn etwas anderes als eine monatliche Zahlungsweise zu wählen.

Tipp: Mit Ausnahme einer jährlichen Zahlung die terminlich mit deinem Weihnachts- oder Urlaubsgelt einhergeht. Auf diese Weise kannst du einen besonderen Liquiditätsvorteil erreichen. 

Du kannst der jährlichen Erhöhung innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen oder die Zahlung des erhöhten Beitrags verweigern. Dann wird dein Beitrag wie gewohnt abgebucht. Widersprichst du der Erhöhung drei Jahre in Folge, erlischt die Dynamik in dem Vertrag und es werden keine weiteren Erhöhungen mehr vorgenommen. Nach jeder Änderung deines Vertrags  erhältst du eine schriftliche Bestätigung des Vorgangs und gegebenenfalls einen Nachtrag zu deinem Versicherungsscheins.

Ja, du kannst deine Ansprüche übertragen und den Vertrag vom neuen Arbeitgeber weiterführen lassen.

 

Nein. Eine vorzeitige Entnahme oder Kündigung ist bei BAV- Verträgen nicht vorgesehen.

Rentengarantiezeit ist der Zeitraum, für den die vereinbarte Rente ab Beginn der Rentenzahlung in jedem Fall gezahlt wird, auch wenn die versicherte Person verstirbt. Dabei werden die Renten zuzüglich Überschüsse an den oder die vom Versicherungsnehmer benannten Berechtigten weitergezahlt. Verstirbt der Versicherte nach Ablauf der vereinbarten Rentengarantiezeit, erlischt das Vertragsverhältnis ohne weitere Leistungen.

Der genaue Zeitpunkt hängt tatsächlich von deinem Versicherer ab. Allerdings erhältst du von den meisten Gesellschaften spätestens drei Monate vor Ablauf deines Vertrags eine Information über die voraussichtlichen Leistungen.

Ja, du kannst jederzeit deinen Beitrag erhöhen, reduzieren oder deine Direktversicherung komplett beitragsfrei stellen.

Die Kündigung deines Vertrages kann für dich nachteilig sein. In den ersten fünf Jahren der Versicherungsdauer wird das Vertragsguthaben zusätzlich zu den Verwaltungskosten durch Abschluss- und Vertriebskosten belastet. Dadurch ist der Rückkaufswert im Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen in der Regel niedriger. Weiterhin ist es möglich das Teile deine Bruttobeitrags als Risikoprämie verzehrt werden.(Todesfallleistung, BU-Leistung)

Das hängt in der Regel von dem gültigen Tarifwerk deines Vertrags ab. Grundsätzlich ist es bei heutigen guten Verträgen unproblematisch möglich individuelle Zuzahlungen zu leisten. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, solltest du dieses Vorhaben mit deinem Versicherer abklären. Dieser teilt, dir dann mit unter welchen Umständen dein Vorhaben realisiert werden kann. 

Ja, Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Leistungen des Arbeitgebers, die dir bis zu einem Betrag von maximal 40 Euro monatlich zusätzlich gewährt werden können. Diese Leistungen kannst du hervorragend in  deinem Vertrag integrieren.

Während deiner Elternzeit Erziehungszeit ruht dein Arbeitsverhältnis und du erhältst kein Entgelt. Du kannst deinen Vertrag dann einfach beitragsfrei stellen. Sobald du deine vorherige Tätigkeit wieder aufnimmst, zahlst du deine Beiträge wie gewohnt weiter. 

Während der Ansparphase sind Leistungen aus einer BAV nicht auf staatliche Sozialleistungen anrechenbar und deshalb Hartz IV sicher!

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