Die Risikolebensversicherung

Die Risikolebens-versicherung

Die Risikolebensversicherung- einfach erklärt.

Eine Risikolebensversicherung (RLV) ist dafür da, die Familie im Todesfall finanziell abzusichern. Wer also darüber nachdenkt, sein Leben abzusichern oder es aus einer bestimmen Lebenssituation heraus eine Notwendigkeit wird, der findet hier alle wichtigen Informationen.

Banken verlangen z.B. häufig eine Risikolebensversicherung zur Absicherung von Krediten, um im möglichen Todesfall ihr Darlehen zurückzuerhalten.

Wichtig ist, dass du von vorne rein Abstand nimmst von jedweder Art von Kombi- Produkten wie kapitalbildende Lebensversicherungen. Bei diesen Produkten gewinnt meistens nur die jeweilige Versicherungsgesellschaft.

Inhaltsverzeichnis

Wie funktioniert eine Risikolebensversicherung?

Wenn du eine Risikolebensversicherung abschließt, gehst du einen festen Vertrag mit dem Versicherer ein, indem du dein eigenes Leben für den Todesfall absicherst. Du kannst die Versicherungssumme sowie die Versicherungsdauer der RLV frei wählen und die RLV kann jederzeit von dir wieder gekündigt werden. Wenn du die RLV aber vor Ablauf der Versicherungslaufzeit kündigst, bekommst du dein Geld nicht zurück! Auch wenn dein Vertrag nach der vereinbarten Vertragslaufzeit ausläuft, erhältst du kein Geld.  Du sicherst dich selbst ab, sodass im Falle des Todes, deine Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme erhält.

Welche Möglichkeiten hast du eine Risikolebensversicherung abzuschließen?

Du schließt eine Risikolebensversicherung mit deiner individuell zu ermittelnden Versicherungssumme auf dein Leben ab und setzt den jeweiligen Bezugsberechtigten ein. In dem meisten Fällen sind das die Hinterbliebenen. Diese Variante ist die flexibelste von allen, da du den Bezugsberechtigen während der Vertragslaufzeit jederzeit ändern kannst.

Manchmal möchten zwei Personen sich gegenseitig finanziell für den Todesfall des anderen absichern. Das können zum Beispiel Lebens- oder auch Geschäftspartner sein. Dafür gibt es die verbundene Risikolebensversicherung. Sie ist wie die klassische Risikolebensversicherung eine reine Todesfallabsicherung ohne Kapitalaufbau oder Auszahlungsmöglichkeiten. Ihre Besonderheit ist es, dass mit einer Versicherung gleich zwei Personen abgesichert werden. Es sind also zwei Vertragspartner bei dieser Art versichert. Ausgezahlt wird die Versicherungssumme jedoch nur einmal, wenn der erste der beiden versicherten Personen während der Vertragslaufzeit verstirbt. Das gilt auch, wenn beide versicherten Partner zeitgleich sterben sollten – zum Beispiel bei einem Unfall.

Nicht verheiratete Paare sollten über eine besondere Variante der RLV nachdenken. Diese nennt sich Über-Kreuz-Versicherung. Grund dafür ist die Erbschaftsteuer. Während Ehepartner einen hohen Freibetrag von 500.000 Euro haben, beträgt er bei Unverheirateten gerade einmal 20.000 Euro. Das bedeutet, mit einem „normalen“ Vertrag fällt bei unverheirateten Paaren Erbschaftsteuer aus der Risikolebensversicherung an. Diese Problematik kannst du mit der Über-Kreuz-Versicherung umgehen oder ausschließen.

Wie wird die richtige Versicherungssumme ermittelt?

Wie hoch die Versicherungssumme sein sollte, hängt immer von deiner persönlichen Lebenssituation ab und dem was du absichern möchtest.

Möchtest du deine Familie absichern, richtet sich die Versicherungssumme nach dem persönlichen Einkommen und dem des Lebensgefährten. Auch das vorhandene Vermögen, das deiner Familie zu Verfügung steht, ist ein Richtwert für die Versicherungssumme. du solltest also grob überschlagen wie viel Geld benötigt wird, wenn ein Familienmitglied verstirbt.

Möchtest du einen Kredit absichern, damit deine Angehörigen im Todesfall nicht mit vorhandenen Schulden verbleiben, sollte die Versicherungssumme mindestens die Restschuld des Kredits abdecken.

Die zwei relevanten Arten der Risikolebensversicherung

Konstante Versicherungssumme

Bei dieser Variante bleibt deine Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit des Vertrages gleich. Beträgt die Versicherungssumme beispielsweise 250.000 Euro, erhalten die Hinterbliebenen diesen Betrag, unabhängig davon, wann die versicherte Person während der Laufzeit des Vertrags verstirbt.

Fallende Versicherungssumme

Eine sogenannte annuitätisch fallende Versicherungssumme ist auf einen Kredit angepasst, den du regelmäßig abzahlst. Die Versicherungssumme sinkt im gleichen Maße wie die Restschuld des Kredits. Diese Form der Risikolebensversicherung ist gedacht, um eine Baufinanzierung abzusichern.

Darauf solltest du vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung achten?

Brutto Nettobeitrag

Beim vergleichen findest du immer Netto- und Bruttoprämie. Der Nettobeitrag ist der monatliche Beitrag nach Verrechnung etwaiger Gewinne des Versicherers. Diesen Beitrag musst du bezahlen, er nennt sich auch Zahlbeitrag. Der Versicherer kann diesen Beitrag allerdings bis zum sogenannten Bruttobeitrag erhöhen, wenn er die Risiken oder seine Anlagegewinne nicht richtig kalkuliert hat.

Risikovoranfrage sinnvoll

Eine Risikovoranfrage bezieht sich auf deinen Gesundheitszustand und ist immer sinnvoll.  Damit klärst du im vorhinein zu welchen Konditionen eine Versicherungsgesellschaft deinen Vertrag zeichnet.

FAQ!

Deine Fragen unsere Antworten!

Du kannst die zahlweise deiner Versicherung deinem gewohnten Zahlungsverhalten anpassen. Die meisten Versicherer bieten dir monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungen an. Du solltest allerdings wissen, dass häufig ein Ratenzahlungszuschlag anfällt. 

Ja, je länger der Vertrag läuft desto älter wird der Versicherungsnehmer, damit steigt auch das Risiko des Todes. Die Vertragslaufzeit ist damit eine wichtige Grundlage zur Beitragskalkulation.

Du kannst der jährlichen Erhöhung innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen oder die Zahlung des erhöhten Beitrags verweigern. Dann wird dein Beitrag wie gewohnt abgebucht. Widersprichst du der Erhöhung drei Jahre in Folge, erlischt die Dynamik in dem Vertrag und es werden keine weiteren Erhöhungen mehr vorgenommen. Nach jeder Änderung deines Vertrags  erhältst du eine schriftliche Bestätigung des Vorgangs und gegebenenfalls einen Nachtrag zu deinem Versicherungsscheins.

Der Bezugsberechtigte erhält die Versicherungsleistung. Als Versicherungsnehmer kannst du bereits im Antrag entscheiden, wer bezugsberechtigt sein soll. Dieser Prozess ist bei der RLV besonders wichtig, da wir den Todesfall der versicherten Person absichern.

Ein Risikozuschlag wird in der RLV immer dann erhoben, wenn die versicherte Person beruflich, in seiner Freizeit oder aus gesundheitlichen Gründen einem erhöhten Todesfallrisiko ausgesetzt ist. Diese Risiken erhöhen in der Regel den Versicherungsbeitrag. 

Nein, eine Über- Kreuz- Versicherung (Partner- RLV) leistet nur einmalig. Auch wenn beide versicherten Personen versterben, wird die Versicherungs­summe nur einmal ausgezahlt.

 

Ja. Die versicherte Person muss vor dem Abschluss immer individuelle Gesundheitsfragen beantworten. Solltest du dir betreffend deines Gesundheitszustandes unsicher sein, bietet sich eine anonyme Risikovoranfrage an. 

Bei einer anonymen Risikovoranfrage werden sämtliche relevanten Gesundheitsdaten aus einem bestimmten Betrachtungszeitraum von dir abgefragt und erfasst und verschiedenen Versicherern zur Prüfung überlassen. Dieser Vorgang geschieht komplett anonym. Auf diese Weise können die Versicherer ein Votum abgeben, unter welchen Bedingungen sie dir den gewünschten Versicherungsschutz anbieten. Du hast den Vorteil, das du keinen Antragsprozess durchlaufen musst, der bei einer Ablehnung künftig angabepflichtig ist.

Nein, wenn dein Vertrag einmal abgeschlossen ist, brauchst du später auftretende Krankheiten nicht nachzumelden. In manchen Bedingungswerken muss allerdings ein späterer Raucherstatus nachgemeldet werden.

Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich und bedarf immer einer individuellen Prüfung. Wird bei Tod der versicherten Person die Versicherungsleistung fällig und diese nicht an den Versicherungs­nehmer ausgezahlt, kann eine Erbschaftssteuer anfallen. Bei einer Was versteht man unter einer „Nach­versicherungs­garantie“?Auszahlung die nicht an den Versicherungs­nehmer gezahlt wird unterliegt die Versicherungs­summe grundsätzlich der Erbschaftssteuerpflicht.

Unter der Nachversicherungsgarantie versteht man, dass der Versicherungsnehmer nach bestimmten Events (Lebensereignissen z.B. Hochzeit, Immobilienerwerb etc.)  seine Versicherungssumme ohne erneute Angabe von Gesundheitsfragen erhöhen kann.

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