Kfz-Versicherung wechseln?

Gewerbliche Kfz Versicherung abschließen
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Kfz Versicherung wechseln?

Ob alle Jahre wieder oder the same procedure as last year!

Es gibt wohl keine Versicherung, wobei der Bundesbürger wechselanfälliger ist als bei der Kfz Versicherung. Man muss auch sagen, es lässt sich jedes Jahr gefühlt mehr Geld sparen.

So werden auch in diesem Jahr unzählige Personen ihren Vertrag auf Herz und Nieren prüfen und versuchen einen Beitragsvorteil für sich herauszuholen.

Inhaltsverzeichnis

Welche Unterschiede gibt es bei der Kfz Versicherung?

Die Kfz- Haftpflichtversicherung zählt zu den Pflichtversicherungen. Jeder Fahrzeugführer muss eine Kfz Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abschließen, damit zu mindestens jeder Unfallgeschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt. Neben der Kfz- Haftpflicht kannst du auch eine Teilkaskoversicherung sowie eine Vollkaskoversicherung abschließen, welche dir auch bei einem selbst verschuldeten Unfall deinen eigenen Sachschaden ersetzt.

Eine Selbstbeteiligung ist optional wählbar. Du kannst deine Kfz Versicherung mit verschiedenen Selbstbeteiligungen ausstatten. Weiterhin solltest du überlegen einen Auto- Schutzbrief zu vereinbaren, wenn du nicht Mitglied in einem Automobilclub wie beispielsweise dem ADAC bist.

Kfz Haftpflichtversicherung
Die Kfz- Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland. Sie deckt finanzielle Schäden, die durch das eigene Fahrzeug verursacht wurden.

Wenn du einen Schaden schuldhaft verursachst, zahlt dein Versicherer dem Unfallgegner die anfallenden Reparaturkosten. Das beinhaltet unter anderem Abschleppkosten, Instandsetzung des Fahrzeugs oder ggf. Schmerzensgeld bei Personenschäden.
Teilkasko
Die Teilkaskoversicherung kannst du zusätzlich abschließen. Sie deckt Risiken, die durch äußere Einflüsse entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Brand, Diebstahl, Hagelschäden, Schäden durch Wild oder Glasbruchschäden z.B. durch Steinschläge. Hier gilt: Prüfe deinen Tarif genau und achte darauf das er deinen Vorstellungen entspricht.
Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung leistet bei Schäden an deinem Fahrzeug die du selbst verursacht hast. Wenn du also unachtsam beim ausparken mit einem Verkehrsschild kollidierst werden deine Reparaturkosten ersetzt.
Auto- Schutzbrief
Mit einem Auto-Schutzbrief bist du als Versicherungsnehmer beziehungsweise Fahrzeughalter bei Pannen, Unfällen und auch bei Diebstahl umfangreich zusätzlich abgesichert.

Ein Krankenrücktransport, Abschleppdienst, anfallende Übernachtungskosten oder die Organisation eines Mietwagens sind üblicherweise damit abgesichert.
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Was du über Kfz Versicherungen wissen solltest!

Eine Versicherung ist immer dann besonders gut, wenn diese auch viel Leistung bietet. Das ist bei der Kfz Versicherung nicht anders, doch wird das schnell mal vergessen, wenn man sich wie jedes Jahr zum Tarifvergleich hinsetzt und die teilweise enormen Beitragsunterschiede sieht.

Achte daher darauf, dass dein Tarif möglichst viel Versicherungsschutz bietet.

Natürlich haben Direktversicherer etwas feines, sie sind in der Regel etwas günstiger als ein Serviceversicherer. Problematisch kann es werden, wenn es doch mal knallt und du deinen Schadenfall abwickeln möchtest.

Hier können schon einmal längere telefonische Wartezeiten entstehen. Da bei einem komplizierten Unfall eine Regulierung meist nicht mit einem Anruf getan ist kann schon die ein oder andere Stunde auf dich zukommen.

Wechseln kannst du deine Kfz Versicherung immer zum 01.01. eines jeden Jahres. In seltenen Fällen wird eine unterjährige Hauptfälligkeit verwendet, dann müssest du dich natürlich danach richten. Die Kündigungsfrist deiner Kfz Versicherung ist in der Regel immer der 30. November ein Monat vor Jahresablauf.

Solltest du einmal vergessen haben rechtzeitig zu kündigen kannst du in manchen Fällen dennoch eine Kündigung aussprechen. Hebt dein Versicherer vor oder nach Ablauf der Kündigungsfrist deine Prämie an, so hast du ab Erhalt der Beitragsrechnung ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.

Für einen Tarifvergleich benötigst du immer deinen Fahrzeugschein und den letzten Versicherungsschein bzw. deine letzte Beitragsrechnung. Hier findest du alle nötigen Informationen.

Wichtig ist z.B. der Fahrzeug Herstellerschlüssel und der Typschlüssel, die Erstzulassung sowie die KW- Anzahl. Zusätzlich benötigst du immer die Anzahl deiner schadenfreien Jahre, die bei deinem aktuellen Versicherer hinterlegt sind. Der Rest sind deine persönlichen Angaben zu deinen Lebensumständen etc. die allgemeinen Softskills eben. 

Kfz Versicherung vergleichen/ Kfz Versicherung wechseln sinnvoll?

Ja, du solltest hin und wieder über deinen Vertrag schauen und auch einen Wechsel deines Anbieters vornehmen. Gerade bei deinem Kfz Vertrag können kleine Tarifänderungen einen enormen Beitragsunterschied machen. Sollte sich die Anzahl der Fahrer geändert haben, die jährliche Fahrleistung aufgrund eines Berufswechsels geringer sein oder du dir ein Eigenheim zugelegt hast, alle diese Änderungen haben teilweise signifikante Auswirkungen auf deinen Vertrag. 

Die beste Zeit um deinen Vertrag prüfen zulassen ist zum Beginn der Wechselsaison. Diese beginnt in in der Regel ab Oktober eines jeden Jahres. In diesem Zeitraum kannst du zu den anfallenden persönlichen Änderungen teilweise erhebliche Sonderrabatte erhalten.

Welche Bausteine solltest du einschließen?

GAP Deckung

Die GAP-Deckung ist für geleaste oder kreditfinanzierte Fahrzeuge. Der GAP-Schutz schließt bei einem Totalschaden die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert – also dem Wert des Fahrzeugs, der für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs anfällt und den noch anfallenden Leasing-Restbeträgen.

Grobe Fahrlässigkeit

Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss für Schäden aufkommen, die du bei anderen Personen verursacht hast. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob es sich um einfache oder grobe Fahrlässigkeit handelt. Solltest du aber grob fahrlässig gehandelt haben, verhindert sie das dein Versicherer dich in Regress nimmt.

Auslandschadenschutz

Im Ausland gelten oftmals geringere gesetzliche Mindestdeckungen. Wenn du mit deinem Fahrzeug im Ausland einen Unfall hast, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt dein Versicherer den Schaden, für den Unfallgegner, als ob der Unfallgegner beim deinem Versicherer Kraftfahrzeug-Haftpflicht versichert wäre.

Neuwertdeckung

Bei Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs, der in den ersten z.B. 12- 24 Monaten (Tarifabhängig) nach der erstmaligen Zulassung auf den Versicherungsnehmer eintritt, erstattet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert zuzüglich der Differenz zum Neuwert. 

Rabattschutz

Der Rabattschutz ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung in der Kfz-Versicherung. Die eine Rückstufung nach einem Unfall in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) verhindert. Achtung: Bei einem Versicherungswechsel wird der Rabattschutz meist nicht berücksichtigt. 

FAQ!

Deine Fragen unsere Antworten!

Als Versicherungsnehmer hast du die Pflicht den entstandenen Schaden nach deiner Kenntnisnahme unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen. Der Schaden sollte wahrheitsgemäß und so genau wie möglich geschildert werden.

Weiterhin solltest du, wenn möglich deinen Schadenminderungspflichten nachkommen. Die meisten Versicherer haben hierzu fertige Formulare, die von dir oder dem Versicherungsmakler deines Vertrauens bearbeitet werden müssen. 

Du kannst die zahlweise deiner Versicherung deinem gewohnten Zahlungsverhalten anpassen. Die meisten Versicherer bieten dir monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungen an. Du solltest allerdings wissen, dass häufig ein Ratenzahlungszuschlag anfällt. 

Dein Vertrag verlängert sich üblicherweise automatisch zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit). Solltest du deinen Vertrag kündigen möchten, kannst du diesen zum 30.11 einen jeden Jahres vor Ablauf der Hauptfälligkeit fristgerecht kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, per Post, Fax oder E-Mail.

Weiterhin hast du ein gesetzlich festgelegtes außerordentliches einmonatiges Kündigungsrecht, sobald dein Versicherer deinen Beitrag erhöht.

Ja, das ist möglich. Du kannst bei der Antragstellung einfach diejenige Person als Halter angeben auf deren Namen das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet wird oder wurde. Wenn Halter und Versicherungsnehmer nicht identisch sind kann dies zu einer höheren Prämie führen.

Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK), wird umgangssprachlich auch Grüne Karte genannt, dient als Kfz- Haftpflichtversicherungs- Nachweis bei Fahrten ins europäische Ausland

Die IVK wird direkt nach Versicherungsbeginn in Verbindung mit deiner Police per Post zugeschickt. Dieser Prozess muss postalisch erfolgen, weil du die IVK als Originaldokument mitführen musst. Bei einigen Versicherern muss diese individuell angefragt werden. Die Versanddauer solltest du bei deiner Reiseplanung unbedingt mit einkalkulieren. 

Ja nach jedem Fahrzeugwechsel ein neuer Antrag notwendig. Bei deinem Kfz- Vertrag werden sehr wahrscheinlich immer kleine Details angepasst werden müssen. Weiterhin stellt ein Fahrzeugwechsel rechtlich immer einen neuen Vertrag dar.

Sobald du dein Fahrzeug abgemeldet oder verkauft hast fällt das versicherte Risiko weg. Dein Vertrag wird dann zum Abmelde- oder Verkaufsdatum aufgehoben und abgerechnet. 

Mietwagen sind im Ausland häufig mit niedrigeren Versicherungs­summe­n haftpflichtversichert sind als in Deutschland. Als „Mallorca-Police“ bezeichnet man die Mitversicherung der Kfz- Haftpflichtversicherung für Mietwagen im europäischen Ausland. Diese hebt den Kfz- Haftpflichtversicherungsschutz auf deutsche Verhältnisse an.

In der Teilkasko kann dein Versicherer deinen Vertrag nicht aufgrund von einem Schadenfall zurückstufen. Der Grund dafür ist einfach: Teilkaskoschäden kannst du nicht selbst verursachen daher kannst du auch nicht zurückgestuft werden. 

Beispiele Teilkaskoschäden: Brandschäden, Hagelschäden, Glasbruch, Kollisionen mit Wildtieren

Wer schadenfrei fährt, wird belohnt. Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt den Zeitraum an, indem du mit deinem Fahrzeug unfall- und schadenfrei gefahren sind. Je länger dieser Zeitraum ist desto günstiger wird dein Beitrag.

Wenn du noch keinen Schadenfreiheitsrabatt besitzt, beginnt dein Kfz-Vertrag normalerweise mit der Einstufung in die SF-Klasse 0. Mit der „Führerscheinregelung“ hast du die Möglichkeit, dich deutlich günstiger zu versichern – in der SF-Klasse 1/2. Dazu musst du nachweisen, dass du aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erteilt wurde, seit mindestens drei Jahren zum Führen von Fahrzeugen berechtigt bist.

Die Zweitwagenregelung ist eine vom Versicherer bedingungsgemäß gewährte Sondereinstufung beim Neuabschluss deiner Kfz- Versicherung. Diese funktioniert bedingungsgemäß nur dann, wenn du bereits einen weiteres Fahrzeug auf den Versicherungsnehmer oder dessen Partner versichert hast. 

Die Höhe der gewährten Sondereinstufung kann bei den verschiedenen Versicherern variieren. Es können jedoch teilweise bis zu 5 Jahre und mehr geschenkt werden. Die Zweitwagenregelung kann damit einen enormen Beitragsvorteil für dich zur Folge haben.

Die Faustregel besagt, bei einem Schaden von bis zu 1.000 Euro kann es sich lohnen den entstandenen Schaden selbst zu tragen. Auch einen Schaden, der bereits übernommen wurde, kannst du bis zu 6 Monate nach Schadenseintritt noch zurückkaufen. Auf diese Weise vermeidest du die Rückstufung deines Versicherers.

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