Unfallversicherung -einfach erklärt-

Unfallversicherung -einfach erklärt-

Private Unfallversicherung abschließen

Bei der privaten Unfallversicherung trennen sich oftmals die Meinungen. Die einen halten Sie für sinnvoll, die anderen sagen, man hat doch einen guten gesetzlichen Versicherungsschutz. Ein Missverständnis sollte direkt geklärt werden. Eine Unfallversicherung hat nichts mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu tun. Ob der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für dich und deine Familie sinnvoll sein kann, erfährst du in diesem Beitrag.

Inhaltsverzeichnis

Wie funktioniert die private Unfallversicherung?

Das Prinzip der Unfallversicherung ist eigentlich recht simpel. Diese Versicherung soll in erster Linie die wirtschaftlichen Folgen eines schwerwiegenden Unfalls absichern. Für den Bedarfsfall soll dir Kapital zur Verfügung stehen oder on Top eine monatliche Unfallrente ausgezahlt werden, um die eigene Lebenssituation an die Unfallfolgen anzupassen.

Die wichtigste Bedingung, um die vereinbarten Leistungen zu erhalten ist, dass eine unfallbedingte dauerhafte Invalidität vorhanden sein muss. Selbstverständlich muss immer ein Unfall vorliegen, um eine Leistungspflicht auszulösen.

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist das die Unfallversicherung bei jedem kleinen Unfall leistet. Das ist in der Regel nicht der Fall. Diese Versicherung ist dafür gedacht damit du im Worst Case Szenario abgesichert bist.  Du kannst allerdings verschiedene Zusatzleistungen einschließen die zum Beispiel als Überbrückungshilfe dienen, bis eine tatsächliche Invalidität festgestellt wird. Diese Zusatzleistungen sollten jedoch nur eine Ergänzung sein.

Was sind die wichtigsten Bausteine einer privaten Unfallversicherung?

Die Invaliditätsleistung ist eine Einmalleistung in Form einer Kapitalsumme. Sie berechnet sich zum einen nach dem Grad der Invalidität, die anhand der Gliedertaxe ermittelt wird. Zum anderen nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Es macht also Sinn beim Abschluss eines Vertrags eine Hohe Invaliditätsgrundsumme zu vereinbaren. Unserer Meinung nach mindestens 100.000 €. Oftmals ist eine Progression vereinbart, was einem Multiplikator der Invaliditätssumme ähnelt. Versicherungsgesellschaften bieten hier sehr unterschiedliche Berechnungsmodelle an. Weiterhin solltest du bedenken, das es im Leistungsfall möglicherweise zu einem längerer Prüfungsweg kommen kann bis du tatsächlich die vereinbarten Leistungen erhältst. Eine Überbrückungspauschale in dieser Prüfungszeit kann weiterhelfen.

Bei besonders schweren dauerhaften Beeinträchtigungen bezahlt dein Versicherer eine lebenslange Rente. In der Regel muss eine dauerhafte Beeinträchtigung von 50% vorliegen. Die Rentenhöhe wird individuell vereinbart und sollte deinem persönlichen Kapitalbedarf entsprechen. Dabei ist für dich wichtig alle Versorgungsleistungen mit einzubeziehen also auch deine private Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung.

Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme. Auf diesen Einschluss kann verzichtet werden, wenn hier an anderer Stelle in Form einer Risikolebensversicherung schon eine Absicherung erfolgt ist.

Natürlich können bei Abschluss deines Vertrags viele weitere Mehrleistungen eingeschlossen werden doch würden diese dann über den nötigen sinnvollen Grundschutz hinausgehen. Mögliche Ergänzungen wären beispielsweise Assistance- Leistungen, Krankenhaustagegeld, Sofortgeld und vieles mehr. Schlussendlich ist immer eine Einzelfallprüfung vorzunehmen und das individuelle Risiko der Person oder des Haushalts zu bewerten.

Was enthält die gesetzliche Absicherung?

Die Berufsgenossenschaft (BG) als gesetzliche Unfallversicherung ist zuständig für alle Unfälle, die unmittelbar mit der Ausübung deines Jobs im Zusammenhang stehen. Dabei werden auch der Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte abgesichert. Nach Eintritt des Versicherungsfalles kann die BG insbesondere folgende Leistungen übernehmen:

  • Heilbehandlungen
  • Wiederherstellung oder Erneuerung von Hilfsmitteln
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Verletztengeld/ Übergangsgeld
  • Unfallrente
  • Sterbegeld
  • Renten an Hinterbliebene

Für wen eignet sich eine Unfallversicherung besonders?

Grundsätzlich kann man sagen, dass jeder Arbeitnehmer per se über seinen Arbeitgeber und dessen Berufsgenossenschaft abgesichert ist. Das gilt auch für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schüler und Studenten. Das Beste nach dem eigentlichen Versicherungsgedanken ist es, dass Sie die gesetzliche Unfallversicherung keinen Cent kostet. Das klingt doch erstmal sehr gut.

Der Haken an der Sache ist, dass die Berufsgenossenschaft nur bei Arbeitsunfällen (eingeschlossen auf dem Hin- und Rückweg) leistet. In deiner Freizeit hast du keinen Versicherungsschutz.

Wer profitiert besonders vom Abschluss einer privaten Unfallversicherung?

Gerade Kinder kommen viel rum, spielen und toben, da kann es schnell passieren das mal etwas schief läuft. Wie ihre Eltern haben Babys und Kleinkinder in ihrer Freizeit keinen Versicherungsschutz. Erst ab der Kindertagesstätte oder in der der Schule kommt die Berufsgenossenschaft ins Spiel. Der Abschluss eines entsprechenden Vertrags für Kinder ist daher besonders empfehlenswert.

Rentner verfügen in der Regel über keine gesetzliche Absicherung, da Sie nicht mehr berufstätig sind. Eine weitergehende Absicherung kann hier besonders sinnvoll sein, um die finanziellen Folgen eines Unfalls abfedern zu können. Die meisten Versicherungen bieten spezielle Senioren – Tarife an, um eine entsprechende Absicherung zu ermöglichen. 

Gerade für sehr aktive Menschen und sportbegeisterte kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein. Intensive sportliche Ambitionen oder auch extrem Sportarten bieten einfach mehr Risikopotential, deshalb sollte auch beim Abschluss hierauf geachtet werden, da manche Gesellschaften hier besondere Annahmeregularien verfolgen. 

Selbständige können teilweise über die Berufsgenossenschaft versichert werden, einige wenige Berufsgruppen müssen sich einer Pflichtversicherung hingeben. Häufig treten sie erst einmal Kraft Satzung eines Trägers bei und eine Veränderung der Versicherungssummen oder sogar eine Kündigung wäre möglich. Genau hier besteht auch das Problem, denn oft sind nur die Mindest- Versicherungssummen bei der Berufsgenossenschaft hinterlegt. Von einer sinnvollen Absicherung kann nicht die Rede sein. Eine Erhöhung dieser Versicherungssummen, die individuell zu deiner Lebenssituation passt, ist definitiv empfehlenswert.  In vielen Fällen hast du jedoch auch die Möglichkeit dich aus der Berufsgenossenschaft befreien zu lassen. Es sollte dann eine Alternative Absicherung geschaffen werden zum Beispiel die private Unfallversicherung. 

Worauf solltest du vor dem Abschluss achten?

Ausreichende Grundsumme

Nach einem Unfall wird meistens nur ein Teil der Versicherungssumme ausgezahlt, da in den seltensten Fällen eine 100% Beeinträchtigung vorliegt. Es bietet sich also an, eine möglichst hohe Versicherungssumme zu vereinbaren damit im Leistungsfall auch entsprechendes Kapital vorhanden ist.

Progression

Die Progression sorgt dafür, dass du bei schweren körperlichen Beeinträchtigungen ein Vielfaches der vereinbarten Versicherungsleistung erhältst. Mit diesem Baustein kannst du also direkt deine Invaliditätsleistung erhöhen.

Gute Gliedertaxe

Die Gliedertaxe bestimmt, wie viel Versicherungsleistung du bei Funktionsverlust eines bestimmten Körperteils erhältst.  Für jedes Körperteil legt die Versicherung fest, welchen prozentualen Grad der Beeinträchtigung sie annimmt, falls der Kunde das entsprechende Körperteil verliert oder gar nicht mehr benutzen kann, erhält er die entsprechende Geldleistung.

Mitwirkungsanteil

Falls der Versicherte eine Krankheit hat, die für die gesundheitlichen Folgen eines Unfalls mitverantwortlich ist, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen. Ein guter Tarif mindert die Leistung erst, wenn eine Erkrankung die Beeinträchtigung zu mindestens 50 Prozent mit verursacht hat. Einige Tarife verzichten auch ganz auf den Mitwirkungsanteil.

FAQ!

Deine Fragen unsere Antworten!

Als Versicherungsnehmer hast du die Pflicht den entstandenen Schaden nach deiner Kenntnisnahme unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen. Schildere die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben wahrheitsgemäß und so genau wie möglich. Die meisten Versicherer haben hierzu fertige Formulare, die von dir oder dem Versicherungsmakler deines Vertrauens bearbeitet werden müssen. 

Du kannst die zahlweise deiner Versicherung deinem gewohnten Zahlungsverhalten anpassen. Die meisten Versicherer bieten dir monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungen an. Du solltest allerdings wissen, dass häufig ein Ratenzahlungszuschlag anfällt. 

Dein Vertrag verlängert sich üblicherweise automatisch zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit). Solltest du deinen Vertrag kündigen möchten, kannst du diesen 3 Monate vor Ablauf der Hauptfälligkeit fristgerecht kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, per Post, Fax oder E-Mail. Weiterhin hast du ein gesetzlich festgelegtes außerordentliches einmonatiges Kündigungsrecht, sobald dein Versicherer deinen Beitrag erhöht.

Damit dein Versicherer sein Risiko und deine Prämie genauer kalkulieren kann, gibt es für die verschiedenen Berufsgruppen unterschiedliche Beitragssätze. Grundsätzlich wird zwischen körperlich tätigen Berufen und nicht körperlich tätigen Berufen unterschieden. Das liegt daran, dass man davon ausgehen kann das schaffende Berufe einem höheren Risiko ausgesetzt sind als verwaltende Berufe. Es gibt jedoch auch spezielle Tarife für Kinder, Senioren und Selbständige. 

Das hängt tatsächlich von deinem Versicherer ab. In vielen Fällen müssen bei deiner Unfallversicherung keine Gesundheitsfragen beantwortet werden. Allerdings gibt es durchaus Tarife mit besonders ausgeprägten Leistungen für die du eine Gesundheitserklärung abgeben musst.

Der klassische Unfallbegriff schließt alle Unfälle aus, die nicht von außen auf den Körper einwirken. Viele Unfallversicherer zahlen in so einem Fall nicht. Wenn du in deinem Tarifwerk allerdings den erweiterten Unfallbegriff vereinbart hast, leistet dein Vertrag auch bei anderen Unfällen. Zum Beispiel leistet dein Vertrag auch bei Unfällen, verursacht durch Bewusstseinsstörung, Herzinfarkt, Schlaganfall oder Herz-Kreislauf-Störungen.

Nein, aber tatsächlich wirkt diese in der Spitze wie ein simpler Multiplikator. Allerdings liegen deinem Vertrag fest definierte Prozentzahlen zu Grunde, wie sich die Progression bei einer bestimmten eingetretenen Invalidität errechnet. Schaue hierzu unbedingt in die Bedingungen deines Vertrags.

Der klassische Unfallbegriff schließt alle Unfälle aus, die nicht von außen auf den Körper einwirken. Viele Unfallversicherer zahlen in so einem Fall nicht. Wenn du in deinem Tarifwerk allerdings den erweiterten Unfallbegriff vereinbart hast, leistet dein Vertrag auch bei anderen Unfällen. Zum Beispiel leistet dein Vertrag auch bei Unfällen, verursacht durch Bewusstseinsstörung, Herzinfarkt, Schlaganfall oder Herz-Kreislauf-Störungen.

Der Grad der Invalidität wird in der Regel vom erstbehandelten Arzt bzw. deinem Hausarzt festgestellt. Es kann aber auch sein, dass dein Versicherer einen unabhängigen Arzt damit beauftragt oder ein ärztliches Gutachten fordert, um den Invaliditätsgrad zu bestimmen.

Ja du kannst mehrere Unfallversicherungen für dich abschließen. Allerdings solltest du dich immer Fragen, ob das wirklich sinnvoll und nötig ist. Weiterhin gilt auch bei einer Unfallversicherung das Bereicherungsverbot.

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