Die private Krankenversicherung (PKV)

Die private Krankenversicherung (PKV)

Besondere Leistungen, besonderer Schutz– die private Krankenversicherung

Ein Thema was definitiv polarisiert, ob Zwei- Klassen- Medizin, Wartezeitverkürzung oder gleich die Bürgerversicherung.  Die private Krankenversicherung zählt definitiv zu den beliebtesten Themen, welches Versicherungswirtschaft und Politik verbindet. Die private Krankenversicherung hat definitiv Ihre Daseinsberechtigung und zählt mit zu den komplexesten Versicherungsprodukten. Ein schneller Wechsel, um am Krankenversicherungsbeitrag zu sparen ist keinesfalls empfehlenswert.

Sichere dir unbedingt diesen Informationsvorteil. Haben junge Personen einen Vorteil, wenn sie eine PKV abschließen? Wie sieht die Finanzierung im Alter aus? Möchtest du wissen, ob sich eine PKV für dich lohnt? Wenn du alle relevanten Infos zum Abschluss deiner privaten Krankenversicherung möchtest, solltest du unbedingt diesen Beitrag lesen…

Private Krankenversicherung

Inhaltsverzeichnis

Du möchtest in die PKV wechseln? Doch wer hat die Möglichkeit sich privat zuversichern?

Selbstständige

Selbständige können grundsätzlich wählen, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern möchten. Als Selbstständiger kannst du dich jederzeit privat krankenversichern, unabhängig von der Höhe deines jährlichen Einkommens. Eine Pflicht zur privaten Krankenversicherung gibt es allerdings nicht. Du hast immer die freie Wahl. Einen Wechsel in die private Krankenversicherung solltest du allerdings nicht leichtfertig entscheiden. Lasse dich unbedingt intensiv beraten.

Beamte

Solltest du Beamtenanwärter, Beamter auf Probe oder Beamter auf Lebzeit sein, hast du ebenfalls die Wahl, ob du dich privat oder gesetzlich versichern möchtest. Dein entsprechender Dienstherr leistet hierzu einen Beihilfeanteil, welcher sich an deiner jeweiligen Lebenssituation orientiert. Beamte und andere Beihilfeberechtigte schließen sogenannte Beihilfe- Tarife (Restkostenversicherung) bei einer Versicherungsgesellschaft ab. Die Beihilfeleistungen können jedoch variieren, je nach dem in welchem Bundesland und in welcher Lebenssituation du dich befindest.

Angestellte

Damit Angestellten die Tür zu der Privaten Krankenversicherung geöffnet wird, muss ihr Bruttoeinkommen oberhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen. Erst dann hast du die Möglichkeit zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung wählen können. Die JAEG wird jedoch fast jedes Jahr noch oben hin angepasst, weshalb der Wechsel in die private Krankenversicherung immer schwieriger wird. Zu deinem Einkommen zählen auch regelmäßige Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Abgeschlossene Betriebsrenten, die dein sozialabgabenpflichtiges Bruttogehalt schmälern, werden abgezogen.

Studenten

Jeder Studierende hat mit Beginn seines Studiums die Möglichkeit einmalig zu wählen, ob eine private Krankenversicherung in Betracht gezogen wird oder ob die gesetzliche Krankenversicherung die passende Wahl ist. Ist diese Entscheidung einmal getroffen, gilt sie jedoch für die gesamte Dauer des Studiums. Versicherungen bieten für Studierende spezielle Studientarife an. Wie es nach dem Studium weitergeht hängt von den dann gegebenen Rahmenbedingungen ab. 

Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung (PKV)!

Die einfachste und auch die beste Erklärung, weshalb du dich für eine private Krankenversicherung entscheiden solltest, du erhältst einfach eine deutlich bessere medizinische Versorgung im Verhältnis zu der gesetzlichen Krankenversicherung. Das liegt einfach daran, dass Medizin leider auch nach wirtschaftlichen Kriterien funktioniert und vor allem abgerechnet wird. Wenn du also Privatpatient bist, kann dein behandelnder Arzt einfach mehr Geld verdienen. Das ist auch der Grund, weshalb du auch mehrere Behandlungen erhältst, um in der Folge eine sichere Diagnose stellen zu können.

Kurz gesagt, dein behandelnder Arzt rechnet einfach alles ab, was zu deiner Genesung erforderlich ist. Hinzu kommt noch, dass du in der Regel eine schnellere Behandlung erhältst (Wartezeiten bei Terminen oder auch im Wartezimmer). Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung kann dein Arzt sogenannte Fallpauschalen berechnen. Er bekommt also für jeden Fall (Diagnose) eine fest veranschlagte Summe vergütet, wenn diese Summe aufgebraucht ist macht dein Arzt oder das Krankenhaus ein Minus und deine Behandlung rechnet sich nicht mehr.

Der Preis deiner Krankenversicherung ist sicherlich nicht der entscheidende Faktor, er sollte jedoch definitiv mitberücksichtigt werden.  Der Preis einer privaten Krankenversicherung richtet sich immer nach dem jeweiligen Eintrittsalter, dem aktuellen Gesundheitszustand und den versicherten Leistungen.

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird dein Beitrag nicht einkommensbezogen ermittelt.  Er wird als fixer monatlicher Beitrag von deinem Versicherer kalkuliert. In der Regel sind die Auswirkungen dieses Umstands deutlich positiver für gutverdienende, gesunde Personen, die im direkten Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung neben deutlich besseren Leistungen anschließend ein geringeres Beitragsaufkommen haben. 

Aufgrund von jährlichen Preisanpassungen wird der einmalig so niedrig erscheinende Beitrag jedoch stetig steigen. Die Ursache dafür ist ein ständig alterndes Versichertenkollektiv sowie der Umstand das medizinische Versorgungsleistungen nun einmal auch im Preis steigen. Ein Wechsel ausschließlich aus Kostengründen ist unter keinen Umständen zu empfehlen. 

Dieser Punkt betrifft in erster Linie die Selbständigen, die sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben oder entscheiden möchten. Die private Krankenversicherung bietet in der Regel mehr Flexibilität, denn du hast die Möglichkeit über Selbstbeteiligungen oder Tarifupgrades oder Downgrades deinen Tarif deinen Lebensumständen anzupassen und deinen Beitrag positiv zu beeinflussen.

Des Weiteren bieten heutige Krankenvolltarife in der Regel ein Optionsrecht, welches du nutzen kannst, um deinen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung deiner Lebenssituation anzupassen. Auf diese Weise kannst du deinen Versicherungsschutz anpassen aber auch teilweise drastische Beitragsvorteile erreichen.

Seit dem 01. Januar 2009 kannst du deinen Krankenversicherungstarif innerhalb desselben Versicherers flexibel wechseln. Solltest du zwischenzeitlich mit dem Gedanken spielen deinen Tarif von den Leistungen zu verändern oder du möchtest deinen Beitrag dauerhaft senken, dann hast du mit dem § 204 VVG die Möglichkeit dazu.  Lasse dich zu diesem Thema unbedingt ausführlich beraten und triff  keine übereilten Entscheidungen nicht, ein Tarifwechsel sollte gut durchdacht werden.

Welche Nachteile sind mit der privaten Krankenversicherung verbunden?

Einer der größten Nachteile, die der privaten Krankenversicherung nachgesagt wird, ist die Finanzierbarkeit im Alter. Das liegt aber meistens daran, dass der Informationsfluss im Vorhinein schlecht war oder die Motivation in die private Krankenversicherung zu wechseln die falsche war. Das muss aber nicht sein und dieses Problem kann man auch simpel lösen.

Lesen Sie weiter unter Beitragssicherungsprogramm.

Eine private Krankenversicherung bildet in deinem abgeschlossenen Tarif sogenannte Altersrückstellungen. Diese sind dazu gedacht deinen Tarif im Alter beitragsstabil zu halten. Tarife die vor dem 01. Januar 2009 abgeschlossen wurden haben keine übertragbaren Altersrückstellungen. Solltest du mit dem Gedanken spielen deine Krankenversicherung zu wechseln ist das ein entscheidendes Kriterium, welches du unbedingt beachten musst. Bei Tarifen die nach dem 01. Januar abgeschlossen wurden kannst du deine tariflich gebildeten Altersrückstellungen die dem Anteil des Basistarifs entsprechen bei einem Wechsel des Versicherers übertragen.

Ein weiterer Punkt ist, dass du im Vergleich zu der gesetzlichen Krankenversicherung deine Kinder in der privaten Krankenversicherung nicht kostenlos mitversichern kannst. Genauso, wie der nicht arbeitende Ehepartner nicht über den Rahmen der Familienversicherung abgedeckt ist. Auch gibt es keine Beitragsfreiheit während eines Mutterschafts- und Erziehungsurlaubs. Es muss also für alle Familienangehörige eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist mit einigen Hindernissen verbunden. Es ist jedoch bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres noch möglich. Dabei kommt es darauf an, ob du Angestellter oder Selbstständiger bist. Das bedeutet, es gibt einfach unterschiedliche Varianten wie du in der jeweiligen Situation agieren könntest und es sind einfach andere Voraussetzungen vorhanden, die rechtlich zu beachten sind.

Abschließend möchten wir noch sagen:

Wechsel bitte nicht nur aus Beitragsgründen in die private Krankenversicherung. Klar manchmal sind hier schon enorme Einsparungen zu erzielen, jedoch recht sich dieses Vorgehen, wenn du nicht das entsprechende Vorsorgekonzept installierst. Die Stoßrechnung wird sein, die private Krankenversicherung wird im Alter unbezahlbar und du hast möglicherweise finanziellen Druck. Die bessere Variante ist ein planbares flexibles Konzept, um dein Leben lang Top Leistungen zu genießen und im Alter keinen Stress zu haben.

Das Beitragssicherungsprogramm!

Das Beitragssicherungsprogramm stellt eine wichtige Instanz bei einem Abschluss deiner privaten Krankenversicherung dar. Es ist ein sogenannter Beitragsentlastungstarif im Alter oder auch ein zusätzliches selbst angelegtes Entlastungskonto für deine Krankenversicherung. Der Sinn ist einfach einen Teil deiner Beitragsersparnis bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung jeden Monat an die Seite zu legen. Das hat die Auswirkung, das wenn im Alter deine Krankenversicherungskosten ansteigen deine Beiträge bestenfalls komplett bezahlt werden können. So genießt du dein Leben lang beste medizinische Versorgung und du bist wirtschaftlich hervorragend abgesichert.

Der einzige Nachteil beim Beitragsentlastungstarif ist, dass dieser nicht übertragbar ist. Solltest du also mal aus welchen Gründen auch immer deine private Krankenversicherung wechseln, kannst du dein angespartes Kapital nicht übertragen.

Unsere Empfehlung

Nutze ein intelligentes Produkt wie zum Beispiel eine fondsgebundene Rentenversicherung um deine Krankenkassenkosten im Alter abzufedern oder sogar vollständig zu bezahlen. 

Welcher Tarif ist der richtige?

Kommen wir nun zu den Tarifen hier geht die Palette von „Ist an den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz angelehnt“ bis zu „Geld spielt keine Rolle wir versichern was geht“.

Diese Frage kann man ohne ein individuelles und ausführliches Beratungsgespräch nicht beantworten.  Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist einfach zu komplex und sollte auf keinen Fall auf die leichte Schulter genommen werden.  Wir geben Ihnen jedoch einen Einblick auf aus unserer Sicht relevante Tarifbausteine. Es gibt es noch viele weitere Kriterien, auf die du achten solltest aber so kannst du dir schon einmal einen guten Überblick verschaffen.

  • Hausarzt (Primärarztprinzip) oder freie Arztwahl
  • Medikamente Originalpräparat oder Generika (gleicher Wirkstoff anderer Name)
  • offener Heil/ Hilfsmittelkatalog
  • 1- oder 2 Bettzimmer oder Mehrbettzimmer
  • Chefarztbehandlung
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz (bestenfalls ab 80% steigend)
  • Zahnstaffel beachten sowie Wartezeiten
  • Beitragsrückerstattung
  • Selbstbeteiligung prüfen
  • Optionsrecht vereinbaren

FAQ!

Deine Fragen unsere Antworten!

Die Kündigungsfrist beträgt für alle gesetzlichen Krankenversicherungen einheitlich zwei Monate. Der Versicherungsschutz endet mit Ablauf des übernächsten Monats, indem du deine Kündigung schriftlich mitgeteilt hast. Du solltest deinen bestehenden Versicherungsschutz allerdings erst kündigen, wenn du die Zusage von deinem neuen Versicherer schriftlich vorliegen hast.

In den meisten Tarifen sind erfolgsabhängige oder auch erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen vorgesehen. Übliche Beitragsrückerstattungsmodelle wären:

  • Es werden drei Monatsbeiträge nach einem leistungsfreien Jahr erstattet.
  • Nach einen leistungsfreien Jahr erhältst du einen Monatsbeitrag erstattet, nach zwei leistungsfreien Jahren erhältst du zwei Monatsbeiträge erstattet und so weiter.

Ja. Die versicherte Person muss vor dem Abschluss immer individuelle Gesundheitsfragen beantworten. Solltest du dir betreffend deines Gesundheitszustandes unsicher sein, bietet sich eine anonyme Risikovoranfrage an. 

Ein Risikozuschlag wird in der PKV immer dann erhoben, wenn die versicherte Person aufgrund ihres Gesundheitszustandes bei Antragsstellung, ein erhöhtes Risiko gegenüber den Annahmerichtlinien des Versicherers und des Versichertenkollektivs darstellt. Bestimmte Diagnosen erhöhen damit den üblichen Tarifbeitrag in Form eines Risikozuschlags, andere Diagnosen ergeben einen Leistungsausschluss oder führen sogar zu einer gänzlichen Ablehnung des Versicherers.

Bei einer anonymen Risikovoranfrage werden sämtliche relevanten Gesundheitsdaten aus einem bestimmten Betrachtungszeitraum von dir abgefragt und erfasst und verschiedenen Versicherern zur Prüfung überlassen. Dieser Vorgang geschieht komplett anonym. Auf diese Weise können die Versicherer ein Votum abgeben, unter welchen Bedingungen sie dir den gewünschten Versicherungsschutz anbieten. Du hast den Vorteil, das du keinen Antragsprozess durchlaufen musst, der bei einer Ablehnung künftig angabepflichtig ist.

Nein, natürlich nicht. Dein Arbeitgeber zahlt bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze weiterhin die Hälfte deines Kranken- sowie deines Pflegeversicherungsbeitrags. Das gilt im Übrigen auch für weitere mitversicherte Personen.

Jede*r Arbeitnehmer*in hat Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit, um Kinder nach der Geburt zu betreuen. Während dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt, denn der Staat unterstützt die Eltern für maximal 14 Monate in Form des Elterngeldes. Die Beiträge musst du in dieser Zeit selbst aufbringen und weiterhin monatlich bezahlen. Im schlimmsten Fall verdoppelt sich dein Beitrag sogar, da du keinen Arbeitgeberzuschuss in dieser Zeit erhältst.

Ja die Beiträge deiner PKV kannst du unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Allerdings akzeptiert das Finanzamt nur die Ausgaben für eine Basisabsicherung. Das sind im Grunde die Leistungen die an den gesetzlichen Versicherungsschutz anlehnen.

Ja. Die PKV leistet weltweit. Einige Tarife weisen eine Begrenzung nach 3-12 Monaten auf. Solltest du für längere Zeit einen Auslandsaufenthalt planen, ist es sinnvoll dies deinem Versicherer schriftlich anzuzeigen. 

Der Basistarif entspricht dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Er wurde 2009 zusätzlich zum Standardtarif eingeführt. Beide Tarife werden angeboten für den Fall, dass sich Versicherte die bisherigen Kosten ihrer privaten Krankenversicherung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht mehr leisten können.

Der Basistarif PKV eignet sich vor allem für Privatversicherte, denen ein interner Tarifwechsel finanziell nicht hilft und die auch nicht in die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) wechseln können.

Wer seinen PKV-Vertrag vor dem Jahr 2009 geschlossen hat, kann den Basistarif wählen, wenn er:

  • mindestens 55 Jahre alt ist oder
  • eine gesetzliche Rente bezieht oder
  • eine Beamtenpension bekommt oder 
  • die Beiträge nachweislich nicht mehr bezahlen kann. 

Der Standardtarif ist an den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt. Du kannst bei deinem Versicherer nur in den Standardtarif wechseln, wenn du schon vor dem 01.01. 2009 Mitglied einer privaten Kranken­versicherung (PKV) warst und mindestens zehn Jahre versichert privatversichert bist. Dazu darfst du in der Zwischenzeit nicht von einem geschlechtsspezifischen Tarif (Bisex) in einen Unisex-Tarif bei deiner Kranken­versicherung gewechselt sein. (Tarifwechsel §204 VVG)

Zusätzlich musst du noch eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Du bist mindestens 65 Jahre alt.
  • Du bist mindestens 55 Jahre alt und dein jährliches Bruttoeinkommen liegt unter der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze von 58.050 Euro (Stand 2022).
  • Du beziehst bereits eine gesetzliche Rente und dein Einkommen liegt unterhalb der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze.

Damit ist der Standardtarif deutlich reglementierter als der Basistarif.

Das hängt immer von der tatsächlich gelebten Situation ab und bedarf in jedem Fall einer Einzelfallprüfung, denn es gibt unterschiedliche Regelungen für die Krankenversicherung von Kindern.

  • Sind beide Eltern privat versichert, kommt auch das Kind in die Private Krankenversicherung. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist für das Kind nicht möglich.
  • Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, kommt das Kind automatisch in die Familienversicherung. Die Eltern können ihr Kind jedoch privat versichern, wenn sie Wert auf einen besseren Versicherungsschutz legen.
  • Ist ein Elternteil privat und ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind privat oder gesetzlich versichert werden. Eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist allerdings nicht möglich, sobald der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte verdient und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat. Dann muss das Kind in der PKV versichert werden. Sind die Eltern nicht verheiratet, gilt diese Einschränkung nicht.

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