Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzliche Krankenversicherung ist vom Grundsatz her die wichtigste Versicherung für einen Menschen. Sie leistet für alle medizinisch notwendigen Krankheitskosten. Sie ist außerdem eine der wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland. Das bedeutet, dass jeder per Gesetz dazu verpflichtet ist eine Krankenversicherung zu haben. Im Umkehrschluss muss also auch jede gesetzliche Krankenversicherung einen Versicherten aufnehmen, egal wie es um den Gesundheitszustand steht. Dabei gilt die gesetzliche Grundlage des Kontrahierungszwang.
Inhaltsverzeichnis
Die Krankenversicheurng ist eine Pflichtversicherung!
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine absolute Pflichtversicherung in Deutschland. Jeder Bundesbürger muss auf die eine wie auf die andere Art einen Krankenversicherungsschutz nachweisen. Im Umkehrschluss besteht deshalb für alle Kassen ein sogenannter Kontrahierungszwang. Sie sind verpflichtet, alle Personen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, aufzunehmen, unabhängig von deren Alter, Gesundheitszustand oder ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit.
Wie funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung?
Die GKV funktioniert nach dem Solidarprinzip. Die Beitragshöhe richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Versicherten. In Deutschland müssen alle gesetzlichen Krankenkassen eine festgelegte Mindestleistung erbringen, sogenannte Regelleistungen. Diese Regelleistungen werden vom gemeinsamen Bundesausschuss genau definiert. Unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge erhalten alle Versicherten die medizinisch notwendigen Leistungen. Unterschiede gibt es dabei nur sehr wenige und manchmal sind auch keine vorhanden.
Allerdings erhebt jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag, worüber dann entsprechende Zusatzleistungen finanziert werden können, die dann deinen Versicherungsschutz aufwerten. Diese individuellen Zusatzleistungen können sehr wohl voneinander abweichen. Zusätzlich können von gesetzlichen Kassen lukrative Bonusprogramme angeboten werden. Du solltest dir also definitiv ein paar Minuten Zeit nehmen und die verschiedenen Tarife nach deinen Leistungsvorstellungen und der Höhe des Zusatzbeitrags prüfen.
Es gibt allerdings keine Verpflichtung einer Krankenkasse ihren Versicherten bestimmte Zusatzleistungen anzubieten. Auf diese Weise kann das Leistungsspektrum jedes Anbieters geringfügig voneinander abweichen und für dich ein individueller Nutzen entstehen. Zusätzlich sorgt es für eine gewissen Wettbewerbscharakter zwischen sämtlichen Marktteilnehmern. Eine weitere Alternative wäre eine Aufwertung des Versicherungsschutzes über eine private Krankenzusatzversicherung.
Die Grundlage ist dein Einkommen!
Wie bereits erwähnt ist die gesetzliche Krankenversicherung eine Pflichtversicherung. Alle Pflichtmitglieder zahlen ihre Krankenversicherungsbeiträge über die erhobenen Sozialabgaben gemäß ihrem Arbeitsverhältnis. Zusätzliche weitere beitragspflichtige Einnahmen sind: Renten der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Betriebsrenten und Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
Sobald Versicherte in keinem sozialabgabenpflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt sind, sind diese in der Regel im Rahmen der Familienversicherung (z.B. Ehegatten oder Kinder) oder als freiwilliges Mitglied versichert (z.B. Selbständige).
- Wer bezahlt die Beiträge meiner Krankenversicherung?
Krankenversicherungsbeiträge unterliegen ähnlich wie andere Teile der erhobenen Sozialversicherungsbeiträge einer Beitragsparität. Diese werden jeweils hälftig von Arbeitnehmern sowie der Arbeitgebern bezahlt.
Sozialversicherungsbeiträge werden in Deutschland solidarisch ausgehend von der Höhe deines Bruttoeinkommens berechnet. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass besserverdienende prozentual eine höhere Abgabenlast tragen als weniger gutverdienende Personen. Damit das Gleichgewicht nicht zu sehr aus den Fugen gerät, stellt die Beitragsbemessungsgrenze die Höchstgrenze des beitragspflichtigen Einkommens dar. Über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus, dürfen keine Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden.
- Zu den Sozialversicherungsbeiträgen gehören (Stand 2024):
- die Gesetzliche Krankenversicherung (14,6% )
- die Pflegeversicherung (3,05 %) für Kinderlose (3,4%)
- die Rentenversicherung (18,6 %)
- die Arbeitslosenversicherung (2,4%)
- die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) zahlt alleinig ihr Arbeitgeber
Lohnt sich ein Krankenkassenvergleich für dich?
Ja, definitiv. Du solltest deine gesetzliche Krankenversicherung anhand deiner persönlichen Präferenzen wählen. Es ist durchaus möglich, dass du im Hinblick auf die gewünschten Zusatzleistungen eine Krankenkasse findest die dir im Gesamtpaket mehr bietet als deine aktuelle Krankenkasse. Weiterhin hast du die Möglichkeit über kostenfreie Gesundheitschecks sowie kassenindividuelle Bonusprogramme weiter Vorteile oder auch einen Cashback für dich herauszuschlagen. Natürlich hast du auch die Möglichkeit über die Senkung des individuellen Zusatzbeitrags eine monatliche Beitragsersparnis zu erwirtschaften. Gerade bei hohen Einkommen kann sich das durch aus lohnen.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Bei der Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um eine Berechnungshöchstgrenze, welche der Gesetzgeber eingeführt hat. Diese beträgt aktuell 62.100€ also 5.175€ monatlich (Stand 2024). Sollten deine Einkünfte über dieser Grenze liegen, wird der übersteigende Anteil nicht weiter zur Berechnung deines Krankenversicherungsbeitrags herangezogen.
Falls du mit deinem monatlichen Bruttogehalt unterhalb dieser Grenze liegst, wird dementsprechend auch nur dein tatsächliches Bruttogehalt bewertet und zur Beitragsfindung genutzt. Die Beitragsbemessungsgrenze passt sich jedes Jahr meist nach oben hin an, dies ist in der Regel auf ein steigendes Lohnniveau zurückzuführen.
Versicherungsfreiheit!
Wann kannst du dich privat versichern?
- Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze/ Versicherungspflichtgrenze?
Die Versicherungspflichtgrenze oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze übt eine Art Barrierefunktion aus! Sie stellt sicher, dass nur ein bestimmter Personenkreis, der über die finanziellen Mittel verfügt, sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen kann. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird in der Regel jährlich angepasst und liegt im Jahr 2024 bei 69.300€ oder 5.775€ monatlich.
- Wann kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen?
Wenn pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis innerhalb zwei aufeinander folgender Kalenderjahre mit ihrem Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) überschreiten, endet mit Ablauf des zweiten Kalenderjahres die Versicherungspflicht.
- Wie kannst du in die private Krankenversicherung wechseln?
Grundsätzlich können sich Selbständige und Beamte jederzeit privat versichern. Damit du als Angestellter in die private Krankenversicherung wechseln kannst, muss dein Bruttoeinkommen innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen. Darunter ist es in einem sozialabgabenpflichtigen Arbeitsverhältnis schlichtweg nicht möglich in die PKV zu wechseln.
FAQ!
Deine Fragen unsere Antworten!
Die Kündigungsfrist beträgt für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich zwei Monate. Der Versicherungsschutz endet mit Ablauf des übernächsten Monats, indem du deine Kündigung schriftlich mitgeteilt hast. Du solltest deinen bestehenden Versicherungsschutz allerdings erst kündigen, wenn du die Zusage von deinem neuen Versicherer schriftlich vorliegen hast.
Die Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag liegt bei 1.096,67€ im Monat. Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag in Höhe von 153,53€.
Selbständige haben die Möglichkeit dem reduzierten Beitragssatz von 14% zu wählen sie verzichten damit auf einen Krankentagegeldanspruch ab dem 43. Krankheitstag. Wenn du einen Krankentagegeld wünschst zahlt du den normalen Beitragssatz in Höhe von 14,6%.
Nein! bei gesetzlichen Kassen gilt der oben beschriebene Kontrahierungszwang.
Nein. Dein Arbeitgeber zahlt bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze weiterhin die Hälfte deines Kranken- sowie deines Pflegeversicherungsbeitrags. Das gilt im Übrigen auch für weitere mitversicherte Personen.
- Soweit du vor der Elternzeit pflichtversichert warst, bleibt deine Mitgliedschaft erhalten und du bist während der Elternzeit betragsfrei versichert.
- Warst du vor der Elternzeit freiwilliges Mitglied oder privatversichert zahlst du deine Beiträge weiterhin selbst. Du kannst deinen Beitrag gegebenenfalls auf den Mindestbeitrag senken.
Ja die Beiträge deiner Kranken & Pflegeversicherung kannst du für die sogenannte Basisabsicherung in vollem Umfang als Sonderausgaben absetzen.
Teilweise zahlt deine Krankenkasse auch im Ausland. Die Krankenkassen übernehmen zwar grundsätzlich die Kosten einer medizinischen Behandlung im europäischen Ausland. Allerdings genießt man nur den gleichen Schutz wie die Einwohner des jeweiligen EU-Landes. Dieser Versicherungsschutz ist häufig nicht vergleichbar mit einer deutschen Gesundheitsversorgung.
Wenn du dich für einen Kostenerstattungstarif entscheidest, erhältst du medizinische Leistungen wie in der privaten Krankenversicherung gegen Rechnung. Diese kannst du dann bei deiner Krankenkasse einreichen. Dabei kann die Kostenerstattung auf ausgewählte Versorgungsbereiche begrenzt werden, zum Beispiel auf ambulante, stationäre oder zahnärztliche Leistungen.
Tatsächlich ist das möglich! Manche Krankenkassen bieten das Beitragsrückvergütungsmodell oder sogenannte Prämientarife an. Wenn du anschließend leistungsfrei bist und keine Behandlung in Anspruch nimmst erhältst du abhängig vom Wahltarif Geld zurück.
Ja, wenn deine Kasse einen solchen Tarif anbietet und du dich entscheidest im Krankheitsfall einen Teil der anfallenden Kosten selbst zu übernehmen, erhältst du dafür als Gegenleistung eine Prämie! Diese ist allerdings auf maximal 600€ pro Jahr begrenzt.