Betriebliche Krankenversicherung

Betriebliche Kranken-versicherung

Betriebliche Krankenversicherung

Das Arbeitsaufkommen und die Arbeitsvoraussetzungen werden im betrieblichen Alltag immer höher, hinzu kommt Fachkräftemangel und der Wunsch der Unternehmen nach mehr Mitarbeiterbindung. Die betriebliche Krankenversicherung kann ein geeignetes Instrument sein, um die Bedürfnisse deiner Mitarbeiter*innen zu fördern und dein Unternehmen positiv hervorzuheben. 

Dabei kannst du den Krankenversicherungsschutz sehr individuell gestalten. In unserem Beitrag erhältst du alle wichtigen Informationen, um eine Betriebliche Krankenversicherung in deinem Unternehmen erfolgreich zu installieren. 

Inhaltsverzeichnis

Was ist die betriebliche Krankenversicherung?

Die betriebliche Krankenversicherung ist vom Grundsatz her identisch zu der privaten Krankenzusatzversicherung. Der Unterschied besteht darin, dass diese Krankenzusatzversicherung über deine*n Arbeitgeber*in abgeschlossen wird oder noch besser, dass dieser entscheidet, dass seine Mitarbeiter*innen eine zusätzliche Krankenversicherung erhalten.

Die betriebliche Krankenzusatzversicherung funktioniert nach einem Baukastenprinzip. Du entscheidest einmalig welchen Leistungsumfang du für dein Unternehmen wünschst und in der Regel kann dann ein Gruppenvertrag installiert werden.

Die Leistungen sind hier individuell wählbar. Zum Leistungsumfang gehören beispielsweise der Zahnzusatz, Zuschüsse für Sehhilfen und Krankentagegeld. Außerdem hat man Anspruch auf ein Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlungen im Krankenhaus.

Das gewisse etwas!

Vorteile für den Arbeitnehmer*innen

Deine Arbeitnehmer*innen profitieren von zahlreichen Vorteilen, wenn dein Unternehmen, ihnen eine betriebliche Krankenversicherung zur Verfügung stellt. Durch eine betriebliche Krankenversicherung genießen Arbeitnehmer*innen verschiedene Zusatzleistungen, die sonst nur eine private Krankenzusatzversicherung anbietet. Es können sogar Familienmitglieder mitversichert werden.

  • Zahnzusatzversicherung
  • Brillenversicherung
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Stationäre Zusatzversicherung (z. B. Ein oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlungen)
  • Krankentagegeldversicherung
  • Alternative Heilmethoden
  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Pflegezusatzversicherung

Eine betriebliche Krankenversicherung bringt enorme Vorteile für dein Arbeitnehmer*innen , denn so haben sie bessere Chancen auf eine leistungsstarke Gesundheitsversorgung. Der maßgebliche Unterschied zu einer privaten Krankenzusatzversicherung ist, dass die betriebliche Krankenversicherung im Gegensatz eine garantierte Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung, bietet.

Vorteile für den Arbeitgeber*innen

Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeiter*innen verschiedene Zusatzleistungen. Dies hat Vorteile für beide Seiten. Arbeitgeber*innen schaffen dadurch einen echten Mehrwert für ihr Unternehmen und stärken die Mitarbeiterbindung. Für neue Mitarbeiter kann das ein echtes Argument sein, sich für dein Unternehmen zu entscheiden.

  • Attraktivität des eigenen Unternehmens steigt auf dem Arbeitsmarkt
  • Ausfallzeiten der Mitarbeiter sinken, Produktivität und Zufriedenheit steigen
  • Sinnvolle Alternative zur Gehaltserhöhung
  • Bindung von qualifizierten Mitarbeitern
  • Beitragszahlungen können als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig
  • Wenig Verwaltungsaufwand: Die Versicherungsgesellschaft kümmert sich um alles.

Steht das Versicherungskonzept einmal fest müssen Arbeitgeber*innen zu Vertragsbeginn lediglich ihre Mitarbeiter*innen anmelden. Scheiden Mitarbeiter*innen aus oder kommen neue hinzu, genügt eine kurze Mitteilung an deinen Versicherer. 

Wenn Angestellte in entgeltfreie Zeiten gehen, z.B. Elternzeit, können Arbeitgeber*innen gegen Aufschlag eine Beitragsbefreiung vereinbaren.

Wie funktioniert die betriebliche Krankenversicherung?

Die betriebliche Krankenversicherung ist als eine Art Gruppenversicherung anzusehen. Sie ist entweder für alle Mitarbeiter*innen oder nur für eine bestimmte Personengruppe vorgesehen. Zu den bestimmten Personengruppen können beispielweise Mitarbeiter*innen mit besonderen Risiken oder aber auch Führungskräfte zählen.

Solltest du eine betriebliche Krankenversicherung einrichten, ist das Unternehmen der Vertragspartner und auch Ansprechpartner für alle inhaltlichen Vertragsreglungen.
Anders sieht es aus, wenn Versicherungsleistungen wirklich in Anspruch genommen werden (müssen). Diese Kommunikation/ Absprachen sollte dann zwischen deinen Mitarbeiter*innen und des jeweiligen Versicherers stattfinden.

Bevor du eine betriebliche Krankenversicherung abschließt, sollte das Unternehmen zu Beginn bestenfalls die Angebote mehrerer Anbieter vergleichen, um so die besten Tarife für deine Angestellten herauszufiltern. Welche Leistungen in den Versicherungsschutz aufgenommen werden, entscheiden Arbeitgeber*innen, jedoch idealerweise in Absprache mit ihren Mitarbeitern.

Es gibt jedoch auch ein paar Dinge die Arbeitgeber*innen beachten sollten. Darunter fällt beispielsweise die Unternehmensgröße, die Beitragszahlung und die Versteuerung der betrieblichen Krankenversicherung.

Um eine betriebliche Krankenversicherung abschließen zu können muss, wie bereits gesagt, ein Gruppen- oder Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Eine Mindestanzahl von 5 Personen ist bei den meisten Versicherungsgesellschaften Voraussetzung, um eine betriebliche Krankenversicherung einzurichten. Je nach dem für welchen Versicherer du dich entscheidest kann auch eine höhere Mindestanzahl gefordert sein.

Kann auf drei verschiedenen wegen finanziert werden

  1. Arbeitnehmer finanziert, Beitragszahlung erfolgt durch den Arbeitnehmer
  2. Arbeitnehmer-finanziert, Beitragszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber
  3. Arbeitgeber-finanziert, Beitragszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber

 

Tatsächlich ist jedoch nur die letzte Variante wirklich praktikabel und auch umsetzbar.  Das liegt schon daran, dass die meisten Versicherungsgesellschaften nur die arbeitgeberfinanzierte Form anbieten.

Bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung gibt es zwei Möglichkeiten für die Versteuerung der Versicherungsbeiträge:

  1. Beiträge werden steuerlich als Barlohn angesehen. Arbeitnehmer*innen versteuern die Beiträge als geldwerten Vorteil und zahlen Sozialabgaben auf diesen Beitrag.
  2. Arbeitgeber*innen, versteuern die von ihnen gezahlten Beiträge mittels Pauschalversteuerung. Dazu stellen wir bei dem zuständigen Finanzamt einen Antrag. Selbstverständlich kann der Beitrag auch als Betriebsausgabe absetzt werden.

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