Gewerbliche Gebäudeversicherung

Gewerbliche Gebäude-versicherung

Die gewerbliche Gebäudeversicherung ist in Deutschland keine Pflichtversicherung. Dennoch sollte jeder Eigentümer einer betrieblich genutzten Immobilie eine Gebäudeversicherung abschließen. Der Wert einer Immobilie ist im Verhältnis zu den Kosten einer entsprechenden Versicherung gesehen einfach enorm hoch. Wenn zusätzlich der Fortbestand des Unternehmens davon abhängt lohnt sich ein prüfenden Blick bei dem Versicherungsschutz umso mehr. Dies gilt für Neubauten sowie für Bestandsimmobilien. Die wichtigsten Infos erhältst du in unserem Beitrag:

Inhaltsverzeichnis

Wie funktioniert die Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung schützt dich und deine Immobilie vor den wirtschaftlichen Folgen eines Sachschadens. Sie versichert das gesamte Gebäude und die damit fest verbundenen Sachen.

Die Gebäudeversicherung trägt die Kosten für die Reparatur, den Wiederaufbau oder für die komplette Neuerrichtung in gleicher Art und Güte. Du solltest darauf achten, dass dein Versicherer für weitere Kosten die nach einem Schadenereignis entstehen können einspringt und das diese in deinem Versicherungsschutz in ausreichender Höhe enthalten sind. Zusätzlich versicherte Kosten sind z.B. Aufräumungskosten, Kosten für Schuttbeseitigung sowie Abbruchkosten.

Gewerbliche Gebäudeversicherung

Welche Gefahren werden versichert?

Die versicherten Gefahren sind bei den meisten Gesellschaften identisch, jedoch gibt es immer besondere Klauseln und Einschlüsse die empfehlenswert sind.

Der Baustein Feuerversicherung der verbundenen Wohngebäudeversicherung zahlt bei Schäden am Haus, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstehen. Sie greift auch bei fest eingebauten elektrischen Installationen

Die Leitungswasserversicherung zahlt bei Schäden durch Leitungswasser, Frost- und anderen Bruchschäden. Falls also kalkhaltiges Wasser oder Frost die Leitungen im Haus zum Bersten bringt, greift die Versicherung.

Die Versicherung zahlt bei Sturmschäden ab Windstärke 8 und bei Hagelschäden. Sie kommt auch für dementsprechende Folgeschäden auf, zum Beispiel wenn es durch ein vom Sturm abgedecktes Dach regnet.

  • Elementargefahren z.B. Starkregen, Hochwasser und Erdbeben
  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag
  • unbenannte Gefahren
  • Beseitigung von umgestürzten Bäumen
  • Ableitungsrohre außerhalb des Hauses (auf dem Versicherungsgrundstück)
  • Glasversicherung (sollten viele Glasflächen vorhanden sein)

Die richtige Versicherungssumme!

Bei der Gebäudeversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten eine Versicherungssumme zu bilden. Versichert wird in der Regel der Neuwert des Gebäudes also der Geldwert der nötig ist um das Haus zum aktuellen Zeitpunkt in gleicher Art und Güte wieder aufzubauen. Es gibt jedoch auch andere Methoden ein Haus abzusichern.

Gebäudewertermittlung

Die Gebäudewertermittlung bestimmt den aktuellen Versicherungswert deiner Immobilie. Sie soll eine verbindliche Vergleichbarkeit in der Versicherungsbewertung leisten, sodass es im Schadensfall nicht zu Streitigkeiten kommt.

Gleitender Neuwert

Durch den gleitenden Neuwert ist die Versicherungssumme bei deiner Gebäudeversicherung an die Wertentwicklung des Gebäudes angepasst. Er funktioniert mit dem fiktiven Wert 1914. Das ist der Preis (in Mark), den der Bau des Gebäudes im Jahr 1914 theoretisch gekostet hätte. Dieser wird errechnet, indem der Neuwert des Gebäudes durch den sogenannten Baupreisindex geteilt wird. Wenn der Neuwert der Immobilie nicht bekannt ist, sollte eine entsprechende Wertermittlung durchgeführt werden. Solltest du deine Immobilie nach dem Modell des gleitenden Neuwerts versichern, bedeutet das allerdings, dass deine Gebäudeversicherung sich jährlich im Beitrag ändern kann. Du wirst jedoch auch niemals unterversichert sein. 

Worauf sollten Sie vor dem Abschluss wirklich achten!

Unterversicherungsverzicht

Übersteigt der Wert des zu versichernden Gebäudes die Höhe der Versicherungssumme, kürzt der Versicherer bei einer Schadensmeldung die Leistungen entsprechend. Der Unterversicherungsverzicht verhindert dies.

Schäden durch grobe Fahrlässigkeit

Mit dieser Vereinbarung zahlt die Versicherung auch für grob fahrlässig verursachte Schäden, etwa wenn ein Versicherter eine Kerze für einen Moment unbeaufsichtigt brennen lässt und daraus ein Feuer entsteht.

Einschluss Elementarversicherung

Die Versicherung leistet, wenn deine Immobilie durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, eine Lawine oder Starkregen beschädigt wird.

Folgekosten und Schadenbeseitigungskosten

Abbruch,- Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten solltest du unbedingt in ausreichender Höhe mitversichern. Außerdem solltest du darauf achten, dass die Folgen von Überspannungsschäden und Mehrkosten durch behördliche Auflagen sowie Dekontamination von Erdreich mitversichert sind.

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