Wohngebäudeversicherung

Wohngebäude-versicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist in Deutschland keine Pflichtversicherung. Dennoch solltest du als Eigentümer einer Immobilie darüber nachdenken, ob eine Wohngebäudeversicherung für dich sinnvoll sein könnte. Der Wert deiner Immobilie ist im Verhältnis gesehen enorm hoch. Ein Eigenheim ist und bleibt wahrscheinlich für die meisten Menschen die größte Investition in die eigene Zukunft. Es lohnt sich also bei der Anschaffung eines Eigenheims diesen Versicherungsschutz genau unter die Lupe nehmen. Dies gilt für Neubauten sowie für Bestandsimmobilien. Die wichtigsten Infos erhalten Sie in unserem Beitrag:

Inhaltsverzeichnis

Wie funktioniert die Wohngebäudeversicherung?

Die verbundene Wohngebäudeversicherung schützt dich und deine Immobilie vor den wirtschaftlichen Folgen eines Sachschadens. Sie versichert das gesamte Gebäude und die damit fest verbundenen Sachen.

Die verbundene Wohngebäudeversicherung trägt die Kosten für die Reparatur, den Wiederaufbau oder für die komplette Neuerrichtung deiner Immobilie in gleicher Art und Güte, sofern diese infolge der versicherten Gefahren beschädigt oder gar gänzlich zerstört wurde. Du solltest unbedingt darauf achten, dass weitere Kosten in deinem Versicherungsschutz enthalten sind, wie z.B. Aufräumungskosten, Kosten für Schuttbeseitigung sowie Abbruchkosten.

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Welche Gefahren werden versichert?

Die versicherten Gefahren sind bei den meisten Gesellschaften identisch, jedoch gibt es immer besondere Klauseln und Einschlüsse die empfehlenswert sind und bei denen es sich lohnt diese im Detail zu prüfen.

  • Der Baustein Feuerversicherung der verbundenen Wohngebäudeversicherung zahlt bei Schäden am Haus, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstehen. Sie greift auch bei fest eingebauten elektrischen Installationen
  • Die Leitungswasserversicherung zahlt bei Schäden durch Leitungswasser, Frost- und anderen Bruchschäden. Falls also kalkhaltiges Wasser oder Frost die Leitungen im Haus zum Bersten bringt, greift die Versicherung.
  • Die Versicherung zahlt bei Sturmschäden ab Windstärke 8 und bei Hagelschäden. Sie kommt auch für dementsprechende Folgeschäden auf, zum Beispiel wenn es durch ein vom Sturm abgedecktes Dach regnet.
  • Elementargefahren z.B. Starkregen, Hochwasser und Erdbeben
  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag
  • Unbenannte Gefahren
  • Beseitigung von umgestürzten Bäumen
  • Ableitungsrohre außerhalb des Hauses (auf dem Versicherungsgrundstück)
  • Glasversicherung (sollten viele Glasflächen vorhanden sein)

Die richtige Versicherungssumme!

Bei der verbundenen Wohngebäudeversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten eine Versicherungssumme zu bilden. Versichert wird in der Regel der Neuwert des Gebäudes also der Geldwert der nötig ist, um das Haus zum aktuellen Zeitpunkt in gleicher Art und Güte wieder aufzubauen. Es gibt jedoch auch andere Methoden ein Haus abzusichern. Die beiden sinnvollsten Varianten haben wir nachfolgend erklärt:

Wohnflächentarif 

Bei einem Wohnflächentarif wird die Gesamtzahl der bewohnten Quadratmeter angegeben, hier können auch schon mal ungenutzte Flächen wie z.B. Kellerflächen hinzukommen. Es gibt also keine fixe Versicherungssumme, sondern nur eine Höchstentschädigungsgrenze pro Quadratmeter. Im Schadenfall zahlt die Gesellschaft die Kosten des ortsüblichen Neubauwerts.  Der Wohnflächentarif ist jedoch an keinerlei Baupreisindex gebunden. Das bedeutet, das nach vielen Jahren möglicherweise eine Unterversicherung vorhanden sein kann, da sich die Baukosten in Deutschland erhöht haben, die Versicherungssumme in deinem Wohngebäudetarif aber nicht.

Gleitender Neuwert

Durch den gleitenden Neuwert ist die Versicherungssumme bei deiner Gebäudeversicherung an die Wertentwicklung des Baupreisindexes angepasst. Dies funktioniert mit dem fiktiven Wert 1914. Das ist der Preis (in Mark), den der Bau deines Hauses im Jahr 1914 theoretisch gekostet hätte. Dieser wird errechnet, indem der Neuwert des Hauses durch den sogenannten Baupreisindex geteilt wird. Das bedeutet allerdings, dass deine Gebäudeversicherung sich jährlich im Beitrag ändern kann. Der große Vorteil dieser Variante ist, das keine Unterversicherung  entstehen kann. 

Ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll?

Ja, absolut. Schäden an deiner Immobilie können schnell sehr teuer werden. Zudem hast du auf verschiedene Risiken, beispielsweise Sturmschäden oder auch Elementarschäden keinen direkten Einfluss. Der jährliche Beitrag deiner Wohngebäudeversicherung liegt mit ca. 0,2%-0,4% p.a. des Kaufpreises oder des Immobilienwertes im Verhältnis zu den abgesicherten Risiken im vertretbaren Bereich. Des Weiteren ist die maximal mögliche Schadenhöhe in der Regel nicht mal eben auszugleichen und wiederherzustellen.

Worauf sollten Sie vor dem Abschluss wirklich achten?

Unterversicherungsverzicht

Übersteigt der Wert des Hauses die Höhe der Versicherungssumme, kürzt der Versicherer bei einer Schadenmeldung die Leistungen entsprechend. Der Unterversicherungsverzicht verhindert das.

Schäden durch grobe Fahrlässigkeit

Mit dieser Vereinbarung zahlt die Versicherung auch für grob fahrlässig verursachte Schäden, etwa wenn ein Versicherter eine Kerze für einen Moment unbeaufsichtigt brennen lässt und daraus ein Feuer entsteht.

Einschluss Elementarversicherung

Die Versicherung leistet, wenn deine Immobilie durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, eine Lawine oder Starkregen beschädigt wird.

Folgekosten und Schadenbeseitigungskosten

Abbruch,- Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten solltest du unbedingt in ausreichender Höhe mitversichern. Außerdem solltest du darauf achten, dass die Folgen von Überspannungsschäden und Mehrkosten durch behördliche Auflagen sowie Dekontamination von Erdreich mitversichert sind.

FAQ!

Deine Fragen unsere Antworten!

Als Versicherungsnehmer hast du die Pflicht den entstandenen Schaden nach deiner Kenntnisnahme unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen. Der Schaden sollte wahrheitsgemäß und so genau wie möglich geschildert werden. Weiterhin solltest du, wenn möglich deinen Schadenminderungspflichten nachkommen. Die meisten Versicherer haben hierzu fertige Formulare, die von dir oder dem Versicherungsmakler deines Vertrauens bearbeitet werden müssen. 

Du kannst die zahlweise deiner Versicherung deinem gewohnten Zahlungsverhalten anpassen. Die meisten Versicherer bieten dir monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungen an. Du solltest allerdings wissen, dass häufig ein Ratenzahlungszuschlag anfällt. 

Dein Vertrag verlängert sich üblicherweise automatisch zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit). Solltest du deinen Vertrag kündigen möchten, kannst du diesen 3 Monate vor Ablauf der Hauptfälligkeit fristgerecht kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, per Post, Fax oder E-Mail.

Weiterhin hast du ein gesetzlich festgelegtes außerordentliches einmonatiges Kündigungsrecht, sobald dein Versicherer deinen Beitrag erhöht. Dieses gilt auch nach einem eingetretenen Schadenereignis.

Photovoltaikanlagen, Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung sind bei der Wohngebäudeversicherung nicht mitversichert. Die meisten Versicherer nieten allerdings einen Einschluss dieses Risikos für deinen Vertrag an.

Beim Verkauf der Immobilie für die du eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hast, übernimmt der Käufer „erst mal“ den bestehenden Versicherungsvertrag. Sowohl Käufer als auch Verkäufer haften für die Prämienzahlung gesamtschuldnerisch.

Der Käufer kann dann die Versicherung nach Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich kündigen. Weiterhin hat er ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, sobald er als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde — Auch das Versicherungsunternehmen kann die Versicherung innerhalb eines Monats nach Erwerb bzw. der Veräußerung kündigen.

Als Gebäude gelten alle mit dem Erdboden verbundenen Bauwerke, die zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse geschützt werden können. Gebäudebestandteile sind eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Das gilt beispielsweise für Einbaumöbel oder speziell gefertigte Einbauküchen. Als Grundstückbestandteile bezeichnet man auch alle mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.

Als Gebäudezubehör gelten bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung  oder dem Wohnzweck dienen.

Ja, der Vermieter ist laut §2 der Betriebskostenverordnung dazu berechtigt, die Kosten für die Gebäudeversicherung auf seine Mieter umzulegen. Zu den Betriebskosten zählen nämlich die Kosten für alle Sach- & Haftpflichtversicherungen des Vermieters, die das Mietobjekt betreffen.

Deine Wohngebäudeversicherung wird mit dem sogenannten gleitenden Neuwert versichert. Der Neubauwert deiner Immobilie wird dadurch jedes Jahr den steigenden Grundstücks-, Material- und Baupreisen angepasst. Über diesen Art der Versicherung bist du niemals Unterversichert. Dafür erhöht sich in der Regel auch jährlich dein Beitragssatz.

Der abgeschlossene Grundschutz deines Vertrags versichert nur festverbaute Fenster und Türen gegen die vereinbarten versicherten Gefahren. Du kannst deinen Versicherungsschutz jedoch mithilfe einer Glasbruchversicherung ergänzen.

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