An der GmbH führt kein Weg vorbei
Früher oder später stellt sich jeder Unternehmer die Frage, welche Rechtsform sein Unternehmen haben sollte. Aufgrund der Möglichkeit, die persönliche Haftung auszuschließen, entscheiden sich viele Unternehmer für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Doch warum stellen sich viele Unternehmer nur bei der Gründung diese Frage? Ist es nicht denkbar, dass man als Einzelunternehmung oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) seine Selbständigkeit startet und mit zunehmendem Erfolg des Unternehmens sich die Frage nach der passenden Rechtsform wiederholt? Warum prüft man diese Entscheidung nicht im späteren Verlauf seiner unternehmerischen Tätigkeit erneut? Genau davon handelt dieser Artikel — wir geben alle relevanten Infos zu der GmbH…
Inhaltsverzeichnis
Die GmbH
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, ist eine in Deutschland eingetragene Kapitalgesellschaft. Sie ist eine juristische Person des Privatrechts und wird überwiegend vom Handelsgesetzbuch (HGB) bestimmt. Allein hieraus ergeben sich viele wesentliche Unterschiede zwischen einer GmbH und, die in Deutschland häufigsten Form der Firmierung, der Einzelunternehmung.
Früher oder später führt kein Weg an einer GmbH vorbei. Man könnte sogar sagen, dass es eine gesetzliche Erinnerung für diese Frage gibt. Ich spreche tatsächlich von der Pflicht zur doppelten Buchführung gemäß § 238 HGB. Hierbei, wird einerseits die Bilanz und andererseits die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Unternehmens ermittelt. Diese greift, wenn Ihr Unternehmen einen Jahresumsatz von 600.000€ erreicht oder einen Gewinn von 60.000€ übersteigt.
Ab einem dieser beiden Zeitpunkt erreicht die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Gewinnermittlung) nicht mehr aus und Sie müssen zusätzlich eine Bilanz erstellen. Anhand dessen, kann man dann sehr genau eine Gewinnschwelle (Break-Even-Point) ausmachen, bei der Sie Ihre Rechtsform noch einmal überdenken können.
Zu der Lösung des Problems der Haftungsproblematik bietet Ihnen die GmbH vielmehr Möglichkeiten und verfügt über einen größeren Gestaltungsspielraum um das Unternehmen erfolgreich zu verwalten. Auch sonst bringt die GmbH kaum Nachteile mit sich. Hierzu kommen wir aber im späteren Verlauf dieses Beitrags nochmal. Schauen wir uns erstmal die GmbH und Ihre wichtigsten Vorteile an…
Die Vorteile der GmbH
- Die GmbH ist so gut wie für jeden Unternehmenszweck geeignet
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie im Handel, Handwerk, in der Produktion oder als Dienstleister tätig sind.
- Die Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft begrenzt.
In Deutschland liegt die Höhe der Einlage, also die Voraussetzung um eine GmbH zu gründen, bei 25.000 Euro, wovon mindestens 12.500 Euro eingebracht werden müssen. Das heißt für Sie, alles das, was dieser GmbH gehört oder was an Geldmitteln vorhanden ist, sprich das Betriebsvermögen, unterliegt der Haftung. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet also mindestens mit dem, was vor der Gründung als Stammkapital hinterlegt wurde. Jedoch mindestens 25.000€.
- Bei der Gründung können auch Sacheinlagen in das Stammkapital eingebracht werden
Die Sachgründung, also die Erbringung der Stammeinlage durch Sacheinlagen mit messbarem Wert, umfasst
- immaterielle Vermögensgegenstände z.B. Patente, Marken, Lizenzen usw.
- bewegliche Sachen z.B. Computer, Waren, Rohstoffe usw. und
- unbewegliche Sachen z.B. Grundstücke)
Jedoch ist dies in der Praxis meist schlecht umsetzbar. Bei einem einzubringenden Sachwert muss eine unabhängige Bewertung durch einen Sachverständigen erfolgen und dies bringt immer zusätzliche Kosten mit sich. Wer also die Möglichkeit hat das erforderliche Gründungskapital von mindestens 12.500€ cash zu erbringen, sollte das auch tun. Somit verbleibt die Sachgründung als eine Variante der GmbH-Gründung, ist aber nicht empfehlenswert.
- Das Geschäftsführergehalt ist eine Betriebsausgabe
Personalkosten für Ihre Mitarbeiter reduzieren bekanntlich den vom Unternehmen zu versteuerndem Gewinn. Das gilt auch für eine GmbH und das Geschäftsführergehalt. Als Gesellschafter-Geschäftsführer sind Sie buchstäblich angestellter Ihrer eigenen GmbH. Somit ist Ihr Gehalt ebenfalls eine Betriebsausgabe.
Außerdem ist der Gesellschafter-Geschäftsführer in der Regel in seinem Arbeitsverhältnis von der Sozialversicherungspflicht befreit. Das heißt, er ist nicht versicherungspflichtig in der Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung. Um hierbei jedoch absolute Rechtssicherheit zu erhalten, empfiehlt es sich ein Statusfeststellungsverfahren einzuleiten.
Unabhängig von der Versicherungspflicht, hat der Gesellschafter-Geschäftsführer nun aber die Möglichkeit sich freiwillig gesetzlich krankenversichern zu lassen oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
Natürlich könnte ein Geschäftsführer auch weiterhin freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, jedoch ist das nicht die cleverste Lösung. Stattdessen sollte er seine Altersabsicherung lieber selbst in die Hand nehmen. Hier bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten wie beispielweise Aktien, Exchange Traded Funds (ETF), Immobilen und oder diverse Versicherungsmodelle an. Versicherungsmodelle bieten hier besondere Versorgungskonzepte an, die sogar steuerlich voll geltend gemacht werden können. (funktioniert bei keiner anderen Gesellschaftsform)
Besonders smart sind Sie also, wenn Sie darüber nachdenken, Aktien oder ETF-Investments im Mantel einer fondsgebundenen Rentenversicherung, zu gestalten.
- Hoher Gestaltungsspielraum beim Gesellschaftervertrag
Im Normalfall ist der Gründer der GmbH (Gesellschafter) auch der Geschäftsführer. Das bedeutet, er ist die führende Kraft der GmbH, also das ausführende Organ, welches alle Tätigkeiten leitet.
Der Gesellschaftsvertrag gibt Ihnen quasi Ihr Spielfeld vor, in dem Sie sich bewegen können. Dieses Spielfeld können Sie sogar weitgehend selbst gestalten. Neben zwingend erforderlichen Angaben zur Vergütung, Arbeitszeit oder auch Anzahl der Urlaubstage, können Sie auch Vereinbarungen über Tantieme, die Nutzung eines Firmenwagens oder Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge miteinbeziehen. Wir empfehlen ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater um mögliche Gestaltungsformen zu klären und dann zu definieren.
- Besteuerung: Angewandt wird die Körperschaftssteuer, die meist günstiger ist als die Einkommenssteuer bei der Personengesellschaft.
Der Gewinn der GmbH wird mit der Körperschaftssteuer in Höhe von 15% belastet, sowie dem Solidaritätszuschlag (Soli) in Höhe von 5,5%. Der Soli bezieht sich auf die Körperschaftsteuer. Zusätzlich unterliegt Ihr Gewinn der Gewerbesteuer.
Erfolgt danach eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter, so wird diese, jeweils unter Berücksichtigung etwaiger Sparerfreibeträge der Gesellschafter und des Halbeinkünfte-Verfahrens, mit Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag, auf die Kapitalertragsteuer belastet. Diese kann der Anteilseigner jedoch auf seine Einkommenssteuerschuld anrechnen lassen.
Wichtig ist, dass diese Art der Besteuerung grundsätzlich korrekt ist. Für einen Gesellschafter- Geschäftsführer gibt es jedoch einige weitere Formen der Gewinnausschüttung Hier wäre beispielsweise eine Tantieme zu nennen, die einerseits vor einem Wirtschaftsjahr vereinbart werden muss und andererseits auch in ihrer Höhe gewissen Regularien entsprechen sollte. Die dient der Vorbeugung im beim Finanzamt nicht Gefahr zu laufen, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt.
- Besonderheit junge Handwerksunternhemen
Sollten Sie vorhaben einen Handwerksbetrieb in Form einer Einzelunternehmung oder einer Personengesellschaft zu gründen, fällt für Sie eine wichtige Ergänzung der Rentenversicherungspflicht an, die sogenannte Handwerkerpflicht. Die Handwerkerpflicht besteht für Selbstständige solange Sie noch keine 18 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese Pflicht zur Zahlung der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie mit der Gründung einer GmbH also umgehen. Es sollte aber parallel auch ein Konzept zur Schließung der damit einhergehenden Rentenlücke erarbeitet werden.
- Weitere Vorteile
- Die Gründung ist auch für eine einzelne Person möglich. Man spricht dann von der Ein-Personen-GmbH
- Einfacher Verkauf des Unternehmens durch Veräußerung der Gesellschafteranteile
- Gesellschafter können auch juristische Personen sein, also Kapitalgesellschaften
- Unkomplizierter Wechsel von Gesellschaftern
- Bestellung von Fremdgeschäftsführern ohne Gesellschaftsanteile möglich
Die Nachteile der GmbH
- Besonderheit junge Handwerksunternhemen
Zu den Nachteilen wollen wir auch noch ein paar Worte verlieren. Klar, wo viele Vorteile sind, sind sicherlich auch ein paar Wehrmutstropfen, die Sie hinnehmen müssen. Die vielen Vorteile einer GmbH sollten die Nachteile jedoch überwiegen. Wenn man von der, zugegeben doch etwas komplizierteren Gründung der GmbH einmal absieht, ist das Wichtigste, das Sie beachten müssen:
- Gründungphase:
- Das Mindestkapital für die Gründung einer GmbH beträgt 25.000 Euro, wovon mindestens die Hälfte eingezahlt werden muss. Die Haftung der Gesellschafter bezieht sich allerdings trotzdem auf die gesamten25.000 Euro Einlage.
- Die Gründung der GmbH muss notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden. Die Gründungsformalitäten sind wesentlich umfangreicher als bei der GbR.
- Jede relevante Veränderung bei einer GmbH bedarf noterieller Beurkundung- schriftlicher Formzwang
- Nach der Gründung:
- Eine GmbH ist immer gewerbesteuerpflichtig. Das ist in den meisten Fällen kein Problem, da – mit Ausnahme von Freiberuflern -die meisten Unternehmer ohnehin gewerbesteuerpflichtig sind.
Für Freiberufler ist jedoch eine genaue Bewertung zwingend vorzunehmen, um festzustellen, ob sich ein solcher Schritt lohnt. - Banken verlangen oft selbstschuldnerische Bürgschaften der Gesellschafter, was in vielen Fällen die Haftungsfreistellung teilweise wieder aushebelt.
- Zwischen dem Vermögen der Gesellschafter und der GmbH muss eine strikte Trennung bestehen. Ansonsten können Sanktionen wegen verdeckter Gewinnausschüttung drohen.
- Das GmbH-Gesetz macht strenge Vorschriften u.a. hinsichtlich der Buchführung, der Bilanzlegung und dessen Veröffentlichungen. Bei Verstößen gegen diese Pflichten können dem Geschäftsführer strafrechtliche Konsequenzen drohen. Das kann ebenfalls bis zur privaten Haftung des Geschäftsführers führen.
Natürlich kann man über den Inhalt dieses Beitrages ganze Bücher füllen, aber wir wollen uns hier nur auf die wichtigsten Punkte beschränken, also die ganz allgemeinen Vorteile einer GmbH. Tatsächlich lässt sich mit einem Wechsel der Gesellschaftsform viel Geld im Jahr sparen und man erhält zudem noch eine Haftungsbeschränkung. Letztendlich muss diese Überlegung, und vor allem die Entscheidung, jeder Unternehmer selbst treffen, aber vielleicht konnten wir den einen oder anderen doch neugierig machen.
Wenn Sie sich dazu genauer informieren möchten, sprechen Sie uns gerne an. Wir geben Ihnen Tipps und Tricks mit an die Hand und stehen Ihnen außerdem bei der Umsetzung zur Seite.