Die unterschiedlichen Zugangswege für den Abschluss deiner Versicherungs- bzw. deiner Finanzverträge führt regelmäßig zur Verwirrung bei den Betroffenen Personen. In den nachfolgenden Zeilen möchten wir einige elementare Unterschiede der verschiedenen Berufsgruppen genauer erläutern und gehen dabei konkret auf die Bewandtnis des Maklervertrags ein. Denn nur wer aufgeklärt und auf Augenhöhe mit seinem gegenüber ins Gespräch geht, kann das Interesse als auch die Motivation des jeweilig anderen einschätzen und entsprechend bewerten.
Der wichtigste und zugleich eklatanteste Unterschied des Versicherungsmaklers im Vergleich zu einem Ausschließlichkeitsvermittler ist die rechtliche Stellung der beiden ähnlichen aber dennoch konkurrierenden Berufsgruppen. Während ein Ausschließlichkeitsvermittler an einen Versicherer und deren Produkte gebunden ist, unterhält der Versicherungsmakler äquivalent dazu Anbindungen an zahlreiche, wenn nicht sogar sämtliche Versicherungsgesellschaften die diesem Vertriebsweg offen stehen. Onlinevergleichsportale firmieren in der Regel als Versicherungsmakler, weshalb nachfolgend nicht weiter darauf eingegangen wird.
Zugegeben einige Versicherer verschließen sich konstant gegen Angliederungen von Maklern, dies betrifft beispielweise die HUK Coburg Versicherung, LVM Versicherung oder auch die DEBEKA Versicherung. Unterm Strich kann man jedoch behaupten, dass der Vertriebsweg des Maklers für Versicherungen mit ein paar wenigen Ausnahmen einen ziemlich umfassenden Marktüberblick abbilden kann.
Dieser wesentliche Unterschied beinhaltet, haftungsrechtlich, wie auch aus Kundensicht, einige gravierende Abgrenzungen dieser beiden Berufsgruppen. Ein Ausschließlichkeitsvermittler ist nach §84 HGB ein Handelsvertreter der im Auftrag des Konzerns, Produkte und Dienstleistungen vertreibt. Diese Tatsache wirkt umso eindrucksvoller, sobald man die Vergütung eines solchen Vertragsverhältnisses mit berücksichtigt. Ein Objektives marktneutrales handeln im Kundeninteresse ist somit nur sehr schwer umzusetzen, da das Spielfeld nun mal auf die hauseigenen Produkte begrenzt ist.
Der Makler für Versicherungen gilt nach dem deutschen Handelsrecht als Kaufmann. Er vermittelt im Rahmen des §93 HGB Versicherungen und Finanzprodukte. Er ist nicht an einen Versicherer gebunden und nimmt eine Funktion des treuhänderischen Sachwalters ein. Ein Makler wird immer kundenseitig beauftragt die Interessen des Auftraggebers (Versicherungsnehmer) bestmöglich zu verwirklichen. Das Ziel seiner Tätigkeit besteht darin, für die Anfragen des Kunden, genau die Anbieter und Tarife zu finden, mit denen der Kunde oder die Kundin den optimalen Versicherungsschutz zum besten Preis erhält. Tätig wird der Makler in der Regel nur, wenn du ihn konkret beauftragst.
Der Maklervertrag regelt im Grunde die Rechte und Pflichten des Beraters gegenüber seinen Kunden und auch umgekehrt. Er schafft also eine Rechtsgrundlage, in dem sich beide Parteien, auf eine gemeinsame Zusammenarbeit einigen. Weiterhin gibt es zahlreiche zutreffende Gesetzte die das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) im allgemeinen regelt.
Der Maklervertrag in Verbindung mit der enthaltenen Maklervollmacht, gibt deinem Ansprechpartner die rechtliche Erlaubnis in deinem Namen mit den verschiedenen Versicherern in Kontakt zu treten, um für dich die optimale Lösung zu finden und auch entsprechende Verwaltungstätigkeiten auszuführen. Dies betrifft die allgemeine Kommunikation und den schriftlichen Datenaustausch. Klassische Beispiele sind, dass Anfragen deines Versicherungsschutzes oder auch das bearbeiten von Risikovoranfragen oder das grundsätzliche stellen der benötigten Anträge. Idealerweise sollte dich dein Berater jedoch über etwaige Änderungen in Kenntnis setzen.
Der Vorteil eines unabhängigen treuhänderischen Sachwalters ist, dass du nur einen Ansprechpartner hast, der sich um sämtliche Fragen und Belange betreffend deines Versicherungsmanagement kümmert. Dieser Vorteil ist gerade dann erwähnenswert, wenn deine Versicherungen über verschiedene Versicherer gestreut sind. Die Grundlage zur Legitimation dieser Arbeitsweise bildet der Versicherungsmaklervertrag.
Üblicherweise stehen jeder Versicherungsproblematik mehrere Versicherer gegenüber, die eine passende Produktlösung anbieten können. Die Aufgabe deines Maklers ist es die für dich sinnvollste Lösung zu konzipieren. Alternativ hat er immer noch die Möglichkeit auf individuelle Spezialmakler zu verweisen, sobald er nicht in der Lage ist die passende Lösung zu finden. Auf diese Weise erhältst du die Möglichkeit auf eine transparente Marktübersicht zu deinem Engpass und erhältst dementsprechend auch das beste Produkt bei dem geeignetsten Versicherer.
Weiterhin kannst du alle anfallenden Fragen und möglichen Probleme unkompliziert an deinen Ansprechpartner abgeben. Mithilfe der erteilten Maklervollmacht kann er sich diesen Aufgaben annehmen und eine Lösung entwickeln.
Dieser für beide Parteien sinnvolle Vertrag regelt das Innenverhältnis zwischen Versicherungsmakler und dir als Kunde. In der Regel sind dort vertragliche Dinge aufgeführt wie der Handlungsspielraum des Maklers, Beginn und Dauer des Vertragsverhältnisses aber auch die Vergütung sowie Kündigungsmöglichkeiten, sofern diese vereinbart wurden. Sofern keine Kündigungsfristen angegeben sind, gilt rechtlich immer das aktuellste Maklermandat. Es werden allerdings auch die Rechte und Pflichten des Maklers sowie des Kunden beschrieben. Nachfolgend führen wir einige davon auf:
Die Maklervollmacht regelt das Außenverhältnis zwischen deinem Versicherungsmakler und den zahlreichen Versicherungsgesellschaften. Mit der Maklervollmacht gibst du dem Makler deiner Wahl, die Legitimation für dich aktiv handeln zu können und deine Versicherungsangelegenheiten zu übernehmen. Das bedeutet, dass festgelegt wird, welche Angelegenheiten und Erklärungen dein Berater gegenüber Versicherungsunternehmen treffen kann und welche nicht. Auf diese Weise kann er im bestmöglichen Interesse für dich agieren.
z.B.
Der Versicherer muss die Entscheidung des Kunden, einen Makler mit seinen Angelegenheiten zu betrauen, akzeptieren.
Auch wenn manche Kunden Bauchschmerzen bei dem Gedanken bekommen, dass ein einmal beauftragter Berater mit der von ihnen erteilten Vollmacht Unfug treiben könnte, so können wir hier schnelle Entwarnung geben. Finanzdienstleister insgesamt unterliegen einer Vielzahl von gesetzlichen Auflagen, Bestimmungen und Aufsichtsbehörden, die ihr Tun reglementieren und kontrollieren. Zu guter Letzt bleiben Versicherungsangelegenheiten aber immer noch Vertrauenssache, deshalb solltest du ein vertrauensvolles Miteinander mit dem Ansprechpartner deine Wahl pflegen.
In jedem anständigen Maklervertrag ist ein Hinweis auf die Vergütung deines Sachwalters vorhanden. Im Fachjargon sprechen wir von einer Courtagevereinbarung, die der Versicherungsmakler mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft unterhält. Über diese Vereinbarung ist der Makler berechtigt die entsprechende Vergütung gegenüber dem Versicherer geltend zu machen.
Diese Courtagevereinbarung regelt die Vergütung deines Beraters für die Zuführung von Versicherungsgeschäften, also den Abschluss von Neuverträgen und auch die fortlaufende Betreuung dieser Versicherungsverträge.
Wichtig ist, dass die Courtage immer nur der aktuelle Versicherungsmakler oder Betreuer erhält, sodass diese nur einmal von der Versicherungsgesellschaft gezahlt wird.
In jedem guten Maklervertrag, sollte ein Hinweis zu deinen Rechten und auch die Wahrung deiner Interessen für den Fall von Streitigkeiten vorhanden sein.
Solltest du mit dem Vertriebsweg oder oder auch deinem Ansprechpartner für Versicherungen Schwierigkeiten sehen, hast du die Möglichkeit dich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren und deine bedenken zu äußern.
Der Versicherungsombudsmann fungiert als Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern oder -beratern und Versicherungsnehmern.