Ablauf der GmbH Gründung

Wirtschaftsberatung GmbH Gründung

Wenn Sie sich entschieden haben eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, folgt im nächsten Schritt die praktische Umsetzung.  Für die Gründung ist zwingend ein Notar notwendig. Der Notar muss den Gesellschaftsvertrag beurkunden und dann an das Handelsregister weiterreichen. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte für Sie aufgeführt:

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Inhaltsverzeichnis

Wie läuft der Notartermin ab?

In der Zeit zwischen der notariellen Beurkundung und der tatsächlichen Eintragung der GmbH, firmiert die Gesellschaft temporär mit dem Zusatz in Gründung – kurz GmbH i.G. Sie ist also bereits existent, jedoch greift die Haftungsbeschränkung erst mit der abgeschlossenen Eintragung im Handelsregister. Sie können also bereits Geschäfte machen, allerdings haften Sie solange noch persönlich dafür.

Betrug bei der GmbH-Gründung: Nach dem Eintrag ins Handelsregister erhalten viele Gründer fragwürdige Zahlungsaufforderungen für verschiedene Verzeichnisse. Diese Schreiben sehen sehr professionell aus und lassen vermuten, dass es sich um eine juristische Notwendigkeit handelt. Diese sollten Sie auf gar keinen Fall bezahlen.

Was kostet die GmbH Gründung?

Bezogen auf die nachzuweisende Stammeinlage, gibt es zwei Formen der GmbH-Gründung: die Bargründung und die Sachgründung. Die dabei anfallenden Kosten können je nach Notar unterschiedlich hoch ausfallen. Grundsätzlich können Sie von einem drei- bis vierstelligen Betrag ausgehen, also ca. 500€- 1500€.  Zu den Kostenpositionen bei der Gründung der GmbH zählen:

Ihre GmbH und das Finanzamt

Einige Tage nachdem Ihre GmbH ins Handelsregister eingetragen wurde, erhalten Sie Post von Ihrem Finanzamt. Dieser Brief dient der steuerlichen Erfassung der GmbH. Hier empfehlen wir Ihnen einen Steuerberater auf zu suchen.

Im weiteren Prozess bekommen Sie vom Finanzamt eine Steuernummer und eine Umsatzsteuernummer zugewiesen. Die Steuererfassung ist wichtig, damit Sie z.B. Rechnungen schreiben können oder andere Behörden über die Aufnahme Ihrer Tätigkeit informieren können.
Bei der steuerlichen Erfassung müssen Sie einige Aussagen treffen und Unterlagen bereitstellen:

Wir empfehlen Ihnen an dieser Stelle einen Steuerberater aufzusuchen.

Zu guter Letzt folgt das Gewerbeamt

Hier machen Sie am besten einen Termin aus um lange Wartezeiten zu vermeiden. Sie melden das entsprechende Gewerbe, das auch im Gesellschaftsvertrag angegeben ist, für Ihre GmbH an. Das Gewerbeamt füllt Ihnen Ihre Gewerbeanmeldung aus. Dazu benötigen Sie unbedingt die nachfolgenden Unterlagen:

Der Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag ist bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft gesetzlich verpflichtend. Die grundlegenden Anforderungen für den Gesellschaftsvertrag einer GmbH werden im GmbH-Gesetz (GmbHG) formuliert. Hier heißt es in §2, dass er der notariellen Form bedarf und von allen beteiligten Gesellschaftern zu unterschreiben ist. Zu den Pflichtbestandteilen im Gesellschaftsvertrag gehören dann laut §3 GmbHG folgende Punkte:

Diese Punkte reichen vom Grundsatz her aus. Es können jedoch weitere Regelungen getroffen werden, um den Vertrag detaillierter zu fassen wie z.B.:

Weitere Fragen die entstehen (könnten)

  • Was passiert, wenn ein Gesellschafter seine Anteile verkaufen möchte? Hier können z.B. eine Andienungspflicht und ein Vorkaufsrecht vereinbart werden.
  • Was passiert beim Tod oder bei der Kündigung eines Gesellschafters?

Wenn Sie sich dazu genauer informieren möchten, sprechen Sie uns gerne an. Wir geben Ihnen Tipps und Tricks mit an die Hand und stehen Ihnen außerdem bei der Umsetzung zur Seite.

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